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Eine Therapeutin hält im Hospiz St. Martin in Stuttgart die Hand einer todkranken Bewohnerin.

© dpa/Sebastian Kahnert

Sterbehilfe: Eine letzte, höchst menschliche Aufgabe des Arztes

Die Bundesregierung will ein Gesetz zur Sterbehilfe beschließen. Das sollte sie besser nicht tun - jedenfalls nicht so, wie geplant. Es wäre ein Rückschritt ein mittelalterliche Zustände. Ein Gastkommentar

Ich habe als Arzt nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich die Beihilfe eines Arztes zum Suizid für eine menschlich notwendige und legitime Tätigkeit halte. Sie ist auch mit den Grundsätzen des Arztberufes - der Beachtung der Gebote der Menschlichkeit - vereinbar. So, wie es auch in der "Deklaration von Genf" des Weltärzteverbundes formuliert ist. Das geplante Gesetzesvorhaben im Bundestag zielt auf zwei ganz unterschiedliche Dinge. Zum einen sollen "Sterbehilfevereine" verboten werden, zum anderen soll die Beihilfe zum ärztlich assistierten Suizids geregelt werden. Die fünf vorliegenden Entwürfe und die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass eine Regelung des zweiten Punktes, der die Beihilfe zum ärztlich assistierten Suizid betrifft, sehr schwierig werden wird. Am besten wäre es hier, gar keine Regelung anzustreben. Denn die Ärztekammer sollte ihren Mitgliedern bei der Sterbehilfe nicht vorschreiben, was sie tun dürfen.

Bedenklich finde ich es vor allem, dass bei einem so sensiblen Thema so wenig Fachleute miteinbezogen werden. Der von mir geschätzte Professor und Sozialdemokrat Karl Lauterbach hat, mit Verlaub gesagt, in den letzten 20 Jahren sicher keine terminal kranken Patienten mehr gesehen oder behandelt. Das gleiche gilt für den Ärztekammerpräsidenten Professor Frank Ulrich Montgomery, der Radiologe ist und somit ebenfalls wenig Erfahrung auf diesem Gebiet haben dürfte. Er ist vor allem Funktionär. Im positiven Gegensatz dazu stehen etliche Parlamentarier, die offenbar eigene Erfahrungen gemacht haben und entsprechend sachliche Beiträge zu dem Thema leisten.

Ein Verbot der Vereine wird aller Voraussicht nach nicht verfassungskonform sein; die Betroffenen werden sicher klagen und Recht bekommen. Denn Sterbehilfe ist in Deutschland nicht verboten. Das Unbehagen, das viele Menschen dabei verspüren, hat keine rechtliche Grundlage sondern bewegt sich auf der Ebene der persönlichen Betroffenheit.

Viele Kranke erhalten nicht die Behandlung, die sie bräuchten

Unter den Begriff "Sterbehilfe" subsumiert sich ein ganzer Komplex von Tätigkeiten am Lebensende. Es gibt natürlich das ganz normale Sterben, relativ schnell, ohne große Qualen, am besten im Schlaf oder durch einen plötzlichen Herztod. Aber dies ist selten der Fall. Die meisten Menschen sterben nach langer Krankheit, oft begleitet von einem längeren Leiden mit Schmerzen und in persönlich als unwürdig empfundenen Lebenssituationen. Hier sind psychosoziale Betreuung, moderne Schmerztherapie und die Varianten der Palliativmedizin - einschließlich der Hospize - gefordert, nicht zu vergessen die Möglichkeit des Therapieabbruchs und des Sterbefastens.

Diese recht unterschiedlichen Maßnahmen können das Leiden in der Regel erträglich machen. Man muss nicht Christ oder Zyniker sein, um zu sagen: Ein wenig Leid am Ende des Lebens kann man schon mal aushalten. Dies würde auch jeder Mensch tun, hätte er die Gewissheit, in der allerletzten Lebensphase wirklich maximale leidensmindernde Behandlungen zu bekommen und notfalls auch sein Leben nach reiflicher Überlegung selbstbestimmt zu Ende bringen zu können, also den Weg des ärztlich assistierten Suizids zu wählen.

Ganz ohne Zweifel leistet die Palliativmedizin Großartiges. Auch bietet die spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV) die Möglichkeit, Menschen auch bei schwerer Krankheit zu Hause zu betreuen und dort auch das Sterben zu ermöglichen. Leider stehen diese Möglichkeiten nicht flächendeckend und ausreichend in der Bundesrepublik zur Verfügung. Obwohl gesetzlich gut geregelt, halten die Krankenkassen vorhandene Gelder zurück und richten hohe Hürden bei der Einrichtung von palliativmedizinischen Praxisgemeinschaften auf.

Das Wissen um moderne Schmerztherapie und Symptomlinderung ändert sich rasch und stellt eine große Herausforderung an Ärzte und Pflegepersonal dar. Leider herrscht in vielen Arztpraxen und Krankenhäusern hier ziemlich viel Unkenntnis und Ablehnung vor. Ich erlebe bei meinen Gesprächen mit Menschen, die am Lebensende stehen und schwer schmerzgequält sind, immer wieder einen enormen Wissensmangel bei den Hausärzten.

Dabei brauchen diese Kranken nicht nur hochmoderne Therapieverfahren, sondern vor allem Zeit für Gespräche und Zuwendung. Die derzeitige Abrechnungspraxis der Ärzte sieht das allerdings nicht vor; selbst im Krankenhaus ist keine Zeit für ausführliche Gespräche. "Sie sind austherapiert" hört man immer wieder. Natürlich ist niemand austherapiert; es gibt weitere Behandlungsoptionen, die nun nicht mehr kurativ, sondern symptomkontrolliert, also leidenslindernd, sind.

Diese sehr persönliche Entscheidung soll der Gesetzgeber nicht regeln

Leider gelingt es nicht in allen Fällen, Beschwerden ausreichend in den Griff zu bekommen. Medikamente erreichen nicht die gewünschte Wirkung oder sind mit starken Nebenwirkungen behaftet. Wer anderes behauptet, sagt nicht die Wahrheit. Auch die immer mehr in den Fokus der Diskussion gebrachte "Terminale Sedierung" stellt nicht für jeden Menschen eine Option dar. Dabei handelt es sich um die Versetzung in ein künstliches Koma, in dem dann der Tod eintreten soll. Diese an sich gut gemeinte Option wäre für mich als Insider unwürdig und ich weiß, dass viele Kollegen und andere Fachkräfte das ebenso sehen. So möchte ich am Ende meines Lebens nicht daliegen.

Der Arzt Uwe-Christian Arnold.
Der Arzt Uwe-Christian Arnold hilft Menschen beim Sterben und gerät dadurch auch immer wieder in Konflikt unter anderen mit der Ärztekammer. Er war längere Zeit auch für den Schweizer Sterbehilfeverein "Dignitas" aktiv.

© dpa

Immer mehr Menschen haben grausame Situationen am Lebensende ihrer Verwandten oder Bekannten erlebt - mit oder ohne palliativer Betreuung - und wollen auf diese Weise nicht sterben. Andere bilanzieren für sich, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und beschäftigen sich rechtzeitig damit, das Ende ihres Lebens selbst in die Hand nehmen zu wollen. Hier spielt die Abfassung einer Patientenverfügung eine wichtige Rolle. Den Suizid mit einem Arzt besprechen zu können und auch die praktische Möglichkeit dazu zu haben, halte ich für eine letzte, höchst menschliche Aufgabe, die der involvierte Arzt natürlich mit seinem Gewissen und seinem Berufsverständnis vereinbaren muss. Diesen Bereich können keine Gesetze oder berufsrechtliche Verbote regeln. Der geplante Gesetzentwurf dagegen will in diese sehr persönliche Gewissensentscheidung von Patient und Arzt sowie die höchst intime Arzt-Patienten-Beziehung eingreifen.

Suizid und Beihilfe dazu sind in Deutschland nicht strafbar. Artikel I und II des Grundgesetzes garantieren die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und das Selbstbestimmungsrecht. Erlaubtes in Zukunft verbieten zu wollen wäre nicht nur eine Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Freiheiten, sondern auch ein Rückschritt in mittelalterliche Zustände, wie sie in einigen Nachbarländern - wie zum Beispiel in Österreich - herrschen. In diesen Länden gibt es derzeit starke Bestrebungen, eine liberale Regelung der Hilfe zum Suizid zu schaffen. Deutschland dagegen würde bei dem geplanten Gesetzesvorhaben einen rückwärts gewandten Weg beschreiten. Ich werde all meine Kraft aufwenden, um ein solches Gesetz zu verhindern, wohl wissend, dass die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hinter mir steht.

Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold hilft schwerstkranken Menschen zu sterben. Er war auch einige Zeit für die Schweizer Sterbehilfeorganisation "Dignitas" aktiv. Sein Beitrag erscheint in der Sterbehilfe-Debatte auf Tagesspiegel.de anlässlich der Diskussion über das von der Bundesregierung geplante Gesetz. Über das geplante Gesetz soll fraktionsunabhängig entschieden werden, es liegen Positionspapiere von fünf fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vor. Die meisten sprechen sich gegen organisierte Sterbehilfe durch sogenannte Sterbehilfevereine aus, die Gruppe um Petra Sitte (Linke) und Renate Künast (Grüne) zum Beispiel will die Vereine allerdings ausdrücklich erlaubt lassen.

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Uwe-Christian Arnold

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