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Rose auf einem Tisch in einem Patientenzimmer der Palliativstation im Roten Kreuz Krankenhaus in Kassel.

© dpa

Sterbehilfe in Deutschland: Beistand statt Hilfe zum Sterben

Der mediale Diskurs bildet die Debatte über die Sterbehilfe nicht ganzheitlich ab. Denjenigen, die Angst haben, allein sind, sich unter Druck fühlen, fehlt fast immer einer, der für sie spricht. Ein Gastkommentar.

Es wurde als eine Sternstunde des Parlaments bezeichnet: Die Orientierungsdebatte zum Thema Sterbebegleitung im November im Deutschen Bundestag war durch viele fundierte und nachdenkliche Beiträge gekennzeichnet. Und es gab sehr persönliche Bekenntnisse von einzelnen Abgeordneten.

Worum geht es?

Wir haben uns als Gesellschaft die Frage zu stellen, wie wir mit kommerzialisierten und organisierten Angeboten umgehen, die Menschen vom Leben zum Tode bringen. In der Sprache der Befürworter geht es um Selbstbestimmung. Für diejenigen, die anderen nicht zur Last fallen wollen oder gar hören müssen, dass sie als Last empfunden werden, geht es um großen Druck und gefährliche Fremdbestimmung.

In Anträgen von drei Gruppen von Abgeordneten aus der CDU/CSU, aus der SPD, und von Bündnis 90/GRÜNE geht es nicht darum, bisherige gesetzliche Regelungen bei der Beihilfe zur Selbsttötung zu ändern. Aber es soll eben auch keine neuen Öffnungsklauseln für eine Ausweitung des assistierten Suizids geben. Es geht in den Anträgen darum, den Missbrauch zu stoppen und die Hilfen auszubauen. Lediglich die umstrittenen kommerziellen und organisierten Angebote zur Beihilfe sollen beendet werden. Dann, wenn die Beihilfe auf Wiederholung angelegt ist, muss dem entgegengetreten werden. Das ist naturgemäß in Familien nicht der Fall, und wir wollen auch nicht den Staatsanwalt am Krankenbett. Wichtig bleibt: Die geschäftsmäßige Beihilfe darf weder direkt noch indirekt eine Behandlungsoption werden.

Dass wir einen Ausbau von menschlich und medizinisch guter Begleitung gerade am Lebensende benötigen, ist ebenso völliger Konsens. Konsens ist auch, dass dieses Geld kostet und dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass die Finanzierung für eine bessere, auch professionalisiertere Hilfe, vor allem in den Bereichen Palliativmedizin, Hospiz, und Pflege ermöglicht werden muss.

Von diesen unterstützenden Schritten setzt sich die gesellschaftliche Debatte zum Thema Suizidbeihilfe noch immer deutlich ab. Sie wurde und wird vielfach reduziert auf die Frage: Wer bringt wen nach welchen Kriterien vom Leben zum Tod? Das Thema ist zu großen Teilen in die Pflegeheime und die Krankenhäuser wegdelegiert worden.

Alte, Schwache und Kranke haben oft keinen, der für sie spricht

Dies steht im Kontrast zum medialen Diskurs, in dem die Rollenverteilung eindeutig scheint: Populäre Prominente stehen, beziehungsweise sitzen mit Gleichgesinnten auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sitzen - nein, eben nicht die Schwachen, sondern deren mittelbare Anwälte aus Kirchen, Ärzteschaft und Politik. Die Schwachen, die Angstvollen, die Einsamen und die unter Druck stehenden, die stehen fast nie im Licht. Es kümmert sich auch niemand so richtig um dieses große, lautlose Phänomen. Es gibt kein "TV-Format", das der älteren Frau eine Stimme gibt, die Angst vor der so genannten Hilfe zum Sterben hat, weil sie schon heute den Druck aus ihrem Umfeld spürt.

So wird der Suizid einer sympathischen, jungen, schwer krebskranken Amerikanerin über das Internet weltweit populär, die 42-jährige Mutter von drei Kindern und ihr erfolgreicher Kampf gegen Krebs, der aussichtslos schien, findet kaum Beachtung. Sie schrieb mir, dass sie nicht weiß, ob sie in der Zeit ihrer völligen Verzweiflung nicht auch ein Angebot zum Suizid angenommen hätte und ob sie dem Druck widerstanden hätte, der auf ihr lastete, wenn die derzeit geführte Debatte schon weiter wäre. Es war eine sehr persönliche Aufforderung, nicht nachzulassen im Bemühen um den Schutz dieser Menschen.

Selten genug gibt es Plätze wie den im "Tagesspiegel" für das Plädoyer des unheilbar an ALS erkrankten Benedict Maria Mülder, der eindrucksvoll "Lebenshilfe statt Sterbehilfe" fordert und nach dem Wert des Lebens in unserer Gesellschaft fragt: Seien wir "so geschwächt und überfordert, dass Alte und Kranke nur noch als Belastung angesehen werden?"

Aus den Gesprächen mit Medizinern, Betroffenen, Juristen, mit Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen weiß ich: Der ganz überwiegende Teil unserer Gesellschaft, so auch der Ärzteschaft, will eine Regelung, die hin zum Leben und nicht hin zum Sterben geht.

Das Positionspapier von CDU/CSU-Abgeordneten will das Vertrauen in die Ärzteschaft bewahren und schließt ein Sonderstrafrecht für Ärzte aus. Recht gilt für alle gleich. Es kann folglich keine Öffnungsklausel zum ärztlich assistierten Suizid geben. Auch die Ärzteschaft selbst hat dies erst jüngst als ihre Position eindrucksvoll bekräftigt: Unsere Ärzte wollen das Leben ihrer Patienten schützen. Sie wollen und sollen Schmerz beenden - und nicht das Leben.

Zahllose Beispiele aus der Palliativmedizin belegen: Niemand muss mit Schmerzen sterben, eine Patientenverfügung kann konkrete Festlegungen über Therapieabbruch vorgeben, auch palliative Sedierung hilft auf dem allerletzten Abschnitt zu einem Sterben ohne Schmerz. Die Beseitigung der Angst vor dem Schmerz bedeutet sehr häufig auch die Beseitigung eines verzweifelten Wunsches nach vorzeitigem Sterben. Hier liegt eine zentrale Antwort der modernen Medizin auf eine alternde Gesellschaft. Wir können dem Tod besser ins Auge sehen, wenn wir die Phase des Sterbens ohne Schmerzen gestalten können. Das ist das Gegenteil von dem, was polemisch mit "Qualtod" beschrieben wird.

Das Herausholen des Themas Sterben aus der Tabuzone zurück in das gesellschaftliche Leben hat schon viel erreicht. Wir reden endlich wieder darüber, dass zum Leben das Sterben als natürliches Ende dazu gehört. Mit Bedacht hat Bundestagspräsident Norbert Lammert dieses Gesetzesvorhaben als das vielleicht anspruchvollste dieser Wahlperiode beschrieben. Für die Beratungen im Deutschen Bundestag, in dem es nun um die Anträge der verschiedenen Gruppen von Abgeordneten und auch um mögliche Kompromisse geht, bleibt die gesellschaftliche Diskussion wichtig.

In Belgien und Holland gibt es inzwischen einige Zweifel

Am Ende kommt es darauf an, dass wir Menschen in Not beistehen. Zu diesem menschlichen Beistand gehört die Stärkung der medizinischen und menschlichen Angebote beim Sterben. Dazu gehört unabdingbar, die öffentlich unhörbaren schwachen und alten Menschen davor zu schützen, dass eine Tür geöffnet würde, die wir nicht mehr zu bekommen, durch die auch Menschen gegen ihren eigentlichen Willen hindurch geschoben werden könnten.

Die tausende Toten, die jedes Jahr durch die Euthanasie-Regelungen in Belgien, in den Niederlanden, in der Schweiz und andernorts zu beklagen sind, sind eine Warnung. Auch dort gab es einen Anfang, der jeweils nur die berühmten "wenigen Einzelfälle" betreffen sollte. Inzwischen sind es viele Tausende, jährlich. In Belgien wurde das Euthanasiegesetz auf Kinder jeden Alters ausgeweitet, Demenzkranke werden nun auch als Zielgruppe erfasst. Ein inhaftierter Sexualstraftäter klagte erfolgreich auf Euthanasie. Inzwischen schwant selbst manchen Verfechtern, dass dieses Thema aus dem Ruder gelaufen ist.

Michael Brand bei der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe im November 2014.
Michael Brand bei der Bundestagsdebatte zur Sterbehilfe im November 2014. Der Bundestagsabgeordnete koordiniert für Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion die fraktionsübergreifenden Gespräche zum Thema Suizidbeihilfe.

© Achim Melde

In sehr prinzipiellen Fragen gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen! Dieser Satz wird manchmal zu rasch benutzt, als Kampfbegriff missbraucht. In dieser Frage von Leben und Tod ist er völlig angebracht, trifft schlicht zu.

In keinem Bereich der Gesellschaft darf es zu einer noch so gut begründeten Selektion von Leben oder von Sterbenden in unterschiedliche Kategorien kommen, wie dies bereits in manchen Ländern geschehen ist. Denn würden wir die Würde des Menschen und seines Lebens am Ende anhand von Kriterien in solche Kategorien einteilen, nach denen ein Leben als lebenswürdig oder als nicht mehr lebenswürdig eingeteilt würde, hätten wir den schlimmen ersten Schritt getan.

In Belgien heißt das entsprechende Gesetz tatsächlich Euthanasie-Gesetz. In den Niederlanden heißt es ebenfalls Euthanasie, wenn über die Kriterien diskutiert wird, nach denen ein Leben als beendenswürdig beurteilt wird.

Umso mehr arbeiten wir in Deutschland dafür, im Parlament eine breite Mehrheit dafür zu erreichen, dass die Würde des Lebens auch am Ende gewahrt bleibt. Wir wollen menschliche Begleitung beim Sterben, statt Hilfe zum Sterben.

Der Bundestagsabgeordnete Michael Brand koordiniert für Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion die fraktionsübergreifenden Gespräche zum Thema Suizidbeihilfe.

Michael Brand

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