zum Hauptinhalt
Bundeskanzlerin Angela Merkel schwört ihre Partei darauf ein, die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe abzulehnen.

© dapd

Steuerrecht: CDU formiert sich gegen Gleichstellung der Homosexuellen-Ehe

Soll das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Paare gelten? Kanzlerin Merkel positioniert sich dagegen, auf dem CDU-Parteitag könnte die Frage für Ärger sorgen.

Vor dem CDU-Bundesparteitag in Hannover hat Kanzlerin Angela Merkel ihrer Partei empfohlen, die steuerliche Gleichbehandlung von Homosexuellen abzulehnen. "Ich persönlich möchte die steuerliche Privilegierung der Ehe beim Splitting-Tarif erhalten, weil unser Grundgesetz die Ehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Familie sieht und beide unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt", sagte sie der Bild am Sonntag. Sie sei sich aber nicht sicher, ob sie sich mit ihrer Position auf dem Parteitag in der kommenden Woche durchsetzen könne: "Nun bin ich gespannt auf den Parteitag. Ich bin sicher, wir werden eine gute, respektvolle Diskussion haben."

Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister warnte seine Partei vor voreiligen Beschlüssen zum Thema Gleichstellung Homosexueller. Vielmehr sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Möglicherweise würden die Richter in Karlsruhe der Politik bereits im kommenden Jahr einen "konkreten Handlungsauftrag" geben.

In der CDU wird über die steuerliche Gleichstellung der Homosexuellen-Ehe gestritten. Das Thema könnte auf dem Bundesparteitag in der kommenden Woche in Hannover für Ärger sorgen.

Zwei konkurrierende Anträge

Der Kreisverband Fulda fordert eine klare Ablehnung des Ehegattensplittings für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften – und damit der steuerlichen Gleichstellung Homosexueller. CDU-Spitzenpolitiker und Familienministerin Kristina Schröder sind dagegen für eine Gleichstellung. Nach Angaben von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe liegen in Hannover zwei konkurrierende Anträge zur Beratung vor.

Wie viele seiner Parteifreunde lehnt McAllister bislang die Übertragung der Steuervorteile des sogenannten Ehegattensplittings für homosexuelle Paare ab. "Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates, und damit ist die Ehe von Mann und Frau gemeint", sagte der CDU-Politiker. Deshalb müssten heterosexuelle Ehen auch steuerrechtlich privilegiert sein.

"Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir das Ehegattensplitting nicht infrage stellen. Es hat sich bewährt." Sollte das Bundesverfassungsgericht jedoch anders entscheiden, sei er bereit zu prüfen, wo es noch Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare in allen Rechtsbereichen geben könnte.

Kauder gegen Gleichstellung

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) lehnt die steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare ab. Er gehe davon aus, dass der Parteitag dies ebenfalls so sehe, sagte Kauder der Süddeutschen Zeitung. Die Bundestagsfraktion habe sich entschieden, die dazu anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Ähnlich argumentierte der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer gegen die steuerliche Gleichstellung Homosexueller. Er beharre darauf, dass es "auch in Zukunft eine Form der Privilegierung von Ehe und Familie geben muss", sagte er der Welt am Sonntag. "Der besondere Schutz von Ehe und Familie ist nicht umsonst ins Grundgesetz geschrieben."

Der nordrhein-westfälische CDU-Landesvorsitzende Armin Laschet dagegen setzt sich für einen tiefgreifende Änderung des Steuerrechts ein. "Wir sollten nicht gleichgeschlechtliche Paare fördern, sondern das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterentwickeln", sagte er den Ruhr-Nachrichten. Beim steuerlichen Splitting werden die Gesamteinkünfte des Paares jedem Partner je zur Hälfte zugerechnet – was Paare mit großem Einkommensunterschied begünstigt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, dapd, AFP, rav

Zur Startseite