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Im April stimmten die Türken in Deutschland mehrheitlich für die Verfassungsänderung in der Türkei. Das Votum sorgte für Empörung. Eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe soll es nicht geben.

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Update

Todesstrafe in der Türkei: Die Bundesregierung kann das Referendum verbieten - und sie muss

Die Bundesregierung hat angekündigt: Ein Referendum über die Todesstrafe in der Türkei wird es in Deutschland nicht geben. Das ist nicht nur rechtlich möglich, es ist zwingend. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ronja Ringelstein

Auf deutschem Boden werden türkische Bürger nicht über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen. Das hat die Bundesregierung klargestellt. Auch SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte das gefordert. Inzwischen kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sogar an, auch Werbung für ein solches Referendum in Deutschland nicht zuzulassen. Nun scheint sich ein Gefühl der Erleichterung breitzumachen: Endlich zeigt der deutsche Staat der Türkei klar Kante! Abstimmen über Erdogans Todesstrafe? Nicht mit uns.

Bereits beim Verfassungsreferendum, mit dem der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan seine Macht dank seines knappen Sieges ausbauen konnte, wurde über die deutsche Mithilfe emotional gestritten. Deutschland richtete auch außerhalb der Konsulate Wahllokale ein, aber nicht, weil es dazu verpflichtet gewesen wäre, sondern weil dies zur diplomatischen Gepflogenheit gehört. Aber die Bundesrepublik darf einem anderen Staat die Unterstützung bei Wahlen auch verwehren. Es gibt keinen Anspruch der Türkei, ihr Volk hier abstimmen zu lassen. Das hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erst im April in einem Sachstandsbericht festgehalten.

Obwohl Erdogan bislang noch gar keine Anfrage für die Durchführung eines Referendums zur Todesstrafe gestellt hat und sich alles – noch – im Hypothetischen abspielt, hat die Bundesregierung der Sache nun vorsorglich eine Absage erteilt. Wäre eine andere Entscheidung überhaupt möglich? Was würde passieren, wenn sich der deutsche Rechtsstaat auf den Standpunkt stellen würde, er hülfe auch dieses Mal?

Das Recht auf Leben ist in Deutschland dreifach geschützt

Die Beziehung Deutschlands zur Türkei ist eine sehr emotionale. 1,4 Millionen Herzen Wahlberechtigter schlagen hier. Doch wofür? Würden sie ihren Verwandten in der alten Heimat die Todesstrafe an den Hals wählen? Die deutschen Behörden halfen ja nicht um Erdogan willen bei der Durchführung des ersten Referendums. Sie sandten damit eine Botschaft an die Wähler: „Hier wohnt ihr in einem freien Rechtsstaat. In Europa. Geht wählen.“ Inzwischen allerdings scheint die Türkei für die „europäischen Werte“ verloren.

Erdogan hatte die Todesstrafe in der Türkei 2004 eigens für die Aussicht eines EU-Beitritts abgeschafft, auch wenn er sich stets als ihr Verfechter präsentierte. Er wird sein Volk nun darüber abstimmen lassen. Doch sie verträgt sich nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention – dem Grundrechtskatalog Europas. Sie verträgt sich nicht mit dem Deutschen Grundgesetz, das die Todesstrafe schlicht als „abgeschafft“ deklariert, und auch nicht mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Das Recht auf Leben ist in Deutschland auf dreifache Weise geschützt.

Hypothetische Debatten sind selten hilfreich. In diesem Fall schon. Die Bundesregierung darf dieses Referendum auf deutschem Boden nicht nur untersagen. Sie muss es sogar.

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