Transparenz : Gesetzentwurf will besseren Schutz von "Whistleblowern"

06.02.2012 17:09 UhrVon Anna Sauerbrey

Hinweisgeber, sogenannte "Whistleblower", decken Missstände bei ihren Arbeitgebern auf - oft führt das zur Entlassung, auch, wenn die Hinweise berechtigt waren. Die Opposition will sie besser schützen, stößt aber auf Widerstand.

Der Fall Brigitte Heinisch ist einer der bekanntesten. Die Berliner Altenpflegerin hatte ihren Arbeitgeber, den Klinik-Konzern Vivantes, öffentlich kritisiert und schließlich angezeigt, weil es aus ihrer Sicht gravierende Mängel in der Pflege gab. 2005 setzte Vivantes sie vor die Tür, woraufhin sich die "Whistleblowerin" durch alle Instanzen klagte und schließlich im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg recht bekam.

Möglicherweise muss sie nun wieder eingestellt werden.

Um "Whistleblower", also Menschen, die Missstände an ihrem Arbeitsplatz anprangern, vor Kündigungen zu schützen, gibt es in den Parteien der Grünen, der Linken und der SPD schon länger Überlegungen, solche Personen arbeitsrechtlich zu stärken. Als erste legt nun die SPD einen Gesetzentwurf vor, ausgearbeitet von der Abgeordneten Anette Kramme. Er soll möglicherweise schon an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag eingebracht werden.

Whistleblower werden in dem Entwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, definiert, als "Beschäftigte, die auf einen Missstand aufmerksam machen, der tatsächlich besteht oder dessen Bestehen die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber, ohne leichtfertig zu sein, annimmt." Der Entwurf sieht ein Benachteiligungsverbot vor, "Kündigungen auf Grund rechtmäßiger Hinweise sind ausgeschlossen", heißt es. Vorgesehen ist, dass sich Whistleblower zunächst an eine Stelle im Unternehmen oder Betrieb wenden, sie haben aber auch das Recht, sich sofort an eine externe Stelle zu wenden. Danach darf sich der Hinweisgeber auch an die Öffentlichkeit wenden. Gerade das Verfahren ist in der Fachwelt umstritten, der SPD-Entwurf geht hier vergleichsweise weit.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können dem Entwurf zufolge mit Schadensersatzzahlungen belangt werden. Der Arbeitgeber, sollte er Whistleblower benachteiligen und der Hinweisgeber, sollte er seinem Arbeitgeber "durch einen nicht rechtmäßigen Hinweis" einen Nachteil erbracht haben.

Die Grünen lassen ihren Entwurf, der ein gestuften Anzeigensystem vorsieht, seit Ende 2011 in einem Onlineforum diskutieren, er soll ebenfalls Anfang des Jahres im Bundestag eingebracht werden.

Da sich die Koalition allerdings gegen eine Regelung des Schutzes von Hinweisgebern sperrt, ist es unwahrscheinlich, dass in dieser Legislaturperiode noch eine Neuerung erreicht wird.

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