Unüberlegter Schnellschuss? : Vermehrt Zweifel an Beschneidungs-Resolution

22.07.2012 20:11 Uhrvon
Als Reaktion auf ein Gerichtsurteil hatte sich der Bundestag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, das Recht auf rituelle Beschneidungen gesetzlich zu regeln Foto: dapd
Als Reaktion auf ein Gerichtsurteil hatte sich der Bundestag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, das Recht auf rituelle Beschneidungen gesetzlich zu regeln - Foto: dapd

Nach der Bundestagsresolution zum Thema Beschneidung werden jetzt immer mehr Zweifel laut, ob man tatsächlich ein Gesetz vorlegen kann. Es mehrt sich der Eindruck, der Beschluss sei ein "Schnellschuss" gewesen.

Es ist noch keine fünf Tage her, da verabschiedete der Bundestag mehrheitlich eine Resolution, in der die Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, möglichst rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das religiös motivierte Beschneiden von kleinen Jungen in Deutschland straffrei macht. Union, SPD und auch FDP stimmten der Resolution zu, weite Teile der Grünen und der Linksfraktion enthielten sich.

Doch schon jetzt tauchen in Regierung und Bundestag ernste Zweifel auf, ob man ein solches Gesetz überhaupt vorlegen kann. In der Resolution heißt es, die Bundesregierung möge „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“.

Dieser Konflikt jedoch, sagt nun der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Christian Ahrendt, „ist nicht regelbar“. Es sei nicht möglich, gesetzlich zu regeln, dass die körperliche Unversehrtheit eines Kindes aus religiösen Gründen verletzt werden kann, sagte Ahrendt dem Tagesspiegel. Weiter gibt er zu bedenken, dass es ein Grundrecht des Kindes auf Ausübung seiner Religionsfreiheit gebe, welches ihm genommen wird, wenn es im Kleinkindalter beschnitten wird. Dass der Bundestag am vergangenen Donnerstag in einer fraktionsübergreifenden Entschließung dennoch die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert hat, bezeichnete der Jurist Ahrendt als „unüberlegten Schnellschuss“. Er selbst hatte in der vorangegangenen Fraktionssitzung angekündigt, der Resolution nicht zustimmen zu wollen und bei der Abstimmung dann den Saal verlassen.

Ahrendts Parteifreundin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die jetzt den Auftrag hat, das Gesetz im Herbst vorzulegen, hält es für schwierig, ein juristisch wasserfestes Gesetz für die Beschneidung von Jungen zu erarbeiten. Die Sache sei „komplizierter, als ein einfaches Sätzchen irgendwo einzufügen“, sagte die Ministerin dem „Spiegel“. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, nach den jüngsten „emotionalen Debatten“ sei nicht auszuschließen, dass eine gesetzliche Regelung der Beschneidung am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen werde. „Da werden die Richter zu beurteilen haben, ob sie die Grundrechtsabwägung teilen, die wir vornehmen werden“, sagte die Ministerin.

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