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Urteil: Haftstrafe für Neonazi

Der als Neonazi bekannte Meinolf Schönborn ist vom Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Dortmund - Die Anklage warf ihm Volksverhetzung und Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda vor. Der 51-Jährige hatte im Prozess gestanden, über einen Versandhandel in Herzebrock-Clarholz (Kreis Gütersloh) rechtsextremistische Flug- und Faltblätter der so genannten "Reichsbürgerbewegung" vertrieben zu haben. In den Publikationen waren unter anderem Beiträge des Rechtsextremisten Horst Mahler abgedruckt worden.

Den Angaben zufolge war Schönborn bereits im November 1995 wegen ähnlicher Delikte von einem Dortmunder Gericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. (ddp)

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