zum Hauptinhalt
Harald Range, Generalbundesanwalt.

© AFP

Verfahren gegen Netzpolitik.org: Harald Range geht gegen Heiko Maas in die Offensive

Im Fall Netzpolitik.org sucht Generalbundesanwalt Harald Range den offenen Konflikt mit Justizminister Heiko Maas. Am Sonntagabend legte er indirekt nahe, dass Maas von Anfang an über das Vorgehen gegen die Journalisten informiert war.

Im Streit um das Verfahren gegen Netzpolitik.org wegen Landesvererats ist Generalbundesanwalt Harald Range am Sonntag gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in die Offensive gegangen. Das Verfahren wegen Verdachts des Landesverrats sei bereits am 13. Mai 2015 eingeleitet worden, also vor zweieinhalb Monaten, schrieb Range in einer Pressemitteilung.

Außerdem sei ein externes Gutachten nicht aufgrund der Proteste gegen das Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben worden, sondern bereits am 19. Juni 2015. Er, Range, habe auch schon im Mai verfügt, dass bis zur Klärung durch das externe Gutachten keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen, wie Durchsuchungen, durchgeführt werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) war am Freitag vor die Presse getreten und hatte gesagt: „Ich begrüße … die Ankündigung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.“ Range schreibt jetzt, dass er schon am 15. Mai die Anweisung gegeben habe, dass „mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die Journalisten ergriffen werden“.

Warum hat Maas Range nicht angewiesen, das Ermittlungsverfahren einzustellen?

Mit seinen Äußerungen legt Range indirekt nahe, dass Maas, der gegenüber Range weisungsbefugt ist, von Anfang an über das Vorgehen Ranges informiert gewesen ist. Es ist schwer vorstellbar, dass Range ein so brisantes Ermittlungsverfahren einleitet, ohne seinen Dienstherrn zuvor zu informieren.

Wenn Maas Range gewarnt haben will, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, stellt sich die Frage, warum Maas Range nicht angewiesen hat, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Range, der offensichtlich nicht bereit ist, Schuldzuweisungen unwidersprochen hinzunehmen, spielte in seiner Pressemitteilung den Ball an Maas zurück. Es liege an dessen Einschätzung, was jetzt aus dem Ermittlungsverfahren werde.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière war nach Darstellung seines Hauses nicht über die Strafanzeigen von Verfassungsschutzchef Maaßen informiert. Dieser habe zwar Staatssekretärin Emily Haber von den Anzeigen in Kenntnis gesetzt, diese ihr Wissen aber nicht an den Minister weitergegeben. Haber sei angesichts hoher rechtlicher Hürden nicht davon ausgegangen, dass es zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten kommen werde, hieß es zur Begründung aus dem Innenministerium.

Zur Startseite