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Update

Wahlrecht verfassungswidrig: Lammert mahnt Koalition zu Selbstkritik

Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt. Linken-Fraktionschef Gysi unterstellt der Regierung vorsätzlichen "Verfassungsbruch". Und selbst CDU-Politiker Lammert kritisiert Mängel bei der Gesetzgebung.

Nach dem Karlsruher Urteil äußern Politiker verschiedener Parteien scharfe Kritik an der jüngsten Gesetzgebung in Sachen Wahlrecht. Bundestagspräsident Norbert Lammert räumte ein, dass es „hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens der Gesetzgebung der nun für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen“ gebe. Zugleich mahnte der CDU-Politiker eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, „um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden“, sagte Lammert.

Linksfraktionschef Gregor Gysi attackierte die schwarz-gelbe Koalition. „Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs Vorsatz unterstellen darf“, sagte er. Die einfachste Lösung für die von Karlsruhe beanstandeten Teile des Wahlrechts sei „eine bundesweite Verrechnung der Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in vollem Umfang“, sagte Gysi. Ein entsprechender Entwurf seiner Fraktion liege vor und könne schnell verabschiedet werden.

Bildergalerie: Reaktionen auf das Urteil zum Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag erklärt, das Wahlrecht zum Bundestag verstoße gegen das Grundgesetz. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden. Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“.

Die Karlsruher Richter sehen einen Verfassungsverstoß auch darin, dass „Länder-Sitzkontingente“ nach der Wählerzahl - also nach der Wahlbeteiligung - zugewiesen werden sollten. Diese Neuregelung ermögliche den - bereits 2008 vom Verfassungsgericht beanstandeten - Effekt des negativen Stimmgewichts.

Denn die auf ein Land entfallende Sitzzahl knüpfe damit an die Wahlbeteiligung an und werde nicht von einer vor der Stimmabgabe feststehenden Größe bestimmt - wie etwa der Bevölkerungszahl oder der Zahl der Wahlberechtigten. Beim paradoxen Effekt des negativen Stimmgewichts kann unter bestimmten Umständen der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen.

Das Gericht beanstandete auch die Neuregelung zur Vergabe von „Zusatzmandaten“, bei der „Reststimmen“ im Rahmen einer bundesweiten Verrechnung bei der Sitzzuteilung verwertet werden sollten. An der Vergabe dieser zusätzlichen Bundestagssitze könne nicht jeder Wähler mit gleichen Erfolgschancen mitwirken, hieß es.

Da die Vorschriften zu den Länder-Sitzkontingenten und den Zusatzmandaten für „nichtig“ erklärt wurden, „fehlt es somit gegenwärtig an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag“, stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle fest.

Merkel nimmt das Urteil "mit Respekt zur Kenntnis"

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm das Urteil „mit Respekt zur Kenntnis“. Vize-Regierungssprecher Georg Streiter fügte hinzu, das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung „Klarheit“ geschaffen. Das Urteil müsse nun „sorgfältig und zügig geprüft“ werden.
Das Wahlrecht liege aber „in der Hoheit des Parlaments“, sagte Streiter. Darüber müsse der Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheiden.

Die Liberalen loben das Karlsruher Urteil zum Wahlrecht. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde „in vielen Punkten Rechtssicherheit hergestellt“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert am Mittwoch in Berlin. Das „bewährte deutsche Wahlrecht“ bleibe in seinen Grundzügen erhalten.

„Die Änderungswünsche des Gerichts sind technischer Natur und gut umsetzbar“, sagte Ruppert. Die FDP-Fraktion werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden werde.

Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.

„Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren“, sagte Voßkuhle.

Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. (dpa/dapd)

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