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Zunächst suchte der Whistleblower Edward Snowden in Hongkong Asyl. Danach ging er ins russische Exil. Seine Aufenthaltsgenehmigung dort läuft im kommenden Jahr aus.

© AFP

Whistleblower: NGOs fordern Begnadigung von Edward Snowden

Menschenrechtler appellieren an die US-Regierung, den Whistleblower Edward Snowden zu begnadigen. Dessen Aufenthaltsgenehmigung in Russland läuft im kommenden Jahr aus.

Amnesty International und weitere Menschenrechtsgruppen haben US-Präsident Barack Obama aufgerufen, den früheren Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden zu begnadigen. Gemeinsam mit Human Rights Watch und der US-Gruppe Aclu starteten sie am Mittwoch eine Petition auf der Website pardonsnowden.org. Die US-Regierung bekräftigte aber, dass sie Snowden vor Gericht sehen wolle. Der 33-Jährige äußerte hingegen die Befürchtung, in den USA keinen fairen Prozess zu erhalten.

Unterstützung bekam die Kampagne bereits von namhaften Politikern, Schriftstellern und Schauspielern wie Susan Sarandon und Daniel Radcliffe sowie Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Der im Rennen um die US-Präsidentschaftskandidatur der Demokraten ausgeschiedene Politiker Bernie Sanders erklärte über Twitter, den Interessen der Justiz wäre am besten gedient, wenn die US-Regierung Snowden "eine Form der Gnade" entgegenbringe.

Regierungssprecher Earnest: "Snowden kein Whistleblower"

Die Unterstützer hoffen auf eine Begnadigung, bevor Obama in wenigen Monaten das Weiße Haus verlässt. Die US-Regierung hat jedoch eine gänzlich andere Position. "Seine Haltung hat das Leben von Amerikanern in Gefahr gebracht", sagte Regierungssprecher Josh Earnest. "Er sollte in die USA zurückkehren, um sich den sehr ernsten Vorwürfen gegen ihn zu stellen." Snowden sei kein "Whistleblower". Für diese gebe es einen speziellen Mechanismus, um "ihre Sorgen auszudrücken", ohne dabei "die Geheimnisse der nationalen Sicherheit" öffentlich zu machen.

Snowden arbeitete früher über eine Servicefirma als IT-Spezialist unter anderem für den Geheimdienst NSA und hatte daher Zugang zu brisanten Informationen. Im Jahr 2013 veröffentlichte er tausende als geheim eingestufte Dokumente zu weltweiten Überwachungstaktiken und löste damit eine globale Debatte über die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre aus. Von den USA wird er deshalb wegen Spionage verfolgt. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 30 Jahre Haft.

Snowdens Aufenthaltsgenehmigung läuft nächstes Jahr aus

Snowden lebt derzeit in Russland im Exil, seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt aber im kommenden Jahr. Am Mittwoch meldete er sich per Videokonferenz zu Wort und äußerte die Besorgnis, in den USA keinen fairen Prozess zu erhalten. Das US-Gesetz unterscheide nicht zwischen denen, die "sensible Informationen an Journalisten weitergeben und Spionen, die sie an fremde Mächte verkaufen", sagte er.

Aclu-Direktor Anthony Romero äußerte nun die Hoffnung, dass eine massenhafte Unterzeichnung der Petition die Haltung der US-Regierung verändern werde. "Edward Snowden hat für unsere Freiheit gekämpft. Nun wird es Zeit, dass er die seine genießen kann", sagte er. Eine andere Petition für Snowden mit mehr als 160.000 Unterschriften war im Juli vom Weißen Haus abgelehnt worden.

Snowdens Anwalt Ben Wizner erklärte zudem, dass der neue Film "Snowden" von Regisseur Oliver Stone neue Aufmerksamkeit schaffen könnte. Der Spionagethriller kommt diese Woche in die US-Kinos. Stone hatte bereits vergangene Woche beim Filmfestival von Toronto eine Begnadigung Snowdens gefordert. Regierungssprecher Earnest hatte schon damals betont, da Snowden nicht verurteilt sei, könne er auch nicht begnadigt werden.

Snowden hofft auf eine Ausnahme

In einem am Dienstag veröffentlichten Videointerview mit der britischen Tageszeitung "The Guardian" hatte Snowden seine Veröffentlichungen erneut verteidigt. Er habe mit der Aufdeckung der weltweiten Massenausspähung "moralisch und ethisch" richtig gehandelt, sagte er. Natürlich gebe es Gesetze und Regeln, an die sich jeder halten müsse. "Aber deshalb existiert ja vielleicht das Mittel der Begnadigung - für die Ausnahmen." (AFP)

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