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Bald keine Exklusiv-Rechte mehr? Bezahlsender Sky.

© dpa

Urteil aus Luxemburg: Griechische Grätsche

Dem Pay-TV-Sender Sky droht der Verlust der Exklusivrechte für Fußballspiele im deutschen Fernsehen. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt geurteilt, dass die Vermarktung nicht Rechtens ist. Wird Fernseh-Fußball billiger?

Pub-Wirtin Karen Murphy kann es kaum fassen. „Sie ist überwältigt vor Erleichterung“, sagte ihr Anwalt Paul Dixon der BBC. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag in Luxemburg entschieden, dass zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Murphy hatte in ihrem Wirtshaus Spiele der englischen Premier League nicht über den in Großbritannien obligatorischen Bezahlsender BSkyB gezeigt, sondern das griechische Netzwerk Nova genutzt. Sie stellte den griechischen Kommentar ab und ließ stattdessen einen BBC-Kommentar laufen. Damit sparte sie umgerechnet mehr als 7000 Euro pro Jahr. BSkyB verklagte sie daraufhin. „Es war ein langer Weg für sie, aber sie ist hoch erfreut, dass der Fall nun wieder nach London vor den High Court zurückkommt, wo er hoffentlich bald abgeschlossen wird“, sagte ihr Anwalt.

Der Urteilsspruch könnte auch in Deutschland zu größerem Wettbewerb im Fernsehmarkt und somit zu niedrigeren Preisen für TV-Fußball führen. BERICHT BBC]Murphys Klage bringt die Exklusivvermarktung von Fußballspielen im Fernsehen ins Wanken (siehe Kasten).

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) erklärte am Dienstag, sie habe das Urteil nicht überrascht, es habe sich vielmehr nach der Stellungnahme der Generalanwältin abgezeichnet. „Dennoch müssen wir feststellen, dass auf europäischer Ebene die von den Rechte-Nachfragern akzeptierte Praxis mit individuellen Rechte-Zuschnitten für unterschiedliche Gebiete trotz zahlreicher Warnungen in- frage gestellt wird“. Die DFL werde die Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen prüfen. Zusammen mit der Vertriebstochter DFL Sports Enterprises würden nun Vorkehrungen getroffen, „um Auswirkungen sowohl auf die nationalen als auch die internationalen Medienrechte soweit wie möglich einzuschränken“. Der BSkyB-Schwestersender Sky Deutschland erwartet vorerst keine Auswirkungen auf das eigene Geschäft. Allerdings ging der Sky-Aktienkurs am Dienstag um 9,5 Prozent auf 1,60 Euro zurück.

Eine Konsequenz aus dem Urteil könnte sein, dass Sublizenzen für die Ausstrahlung von Sportereignissen künftig nur noch an ausländische Pay-TV-Anbieter wie Nova mit der ausdrücklichen Auflage erteilt werden, dass ein Re-Import der Fußball-Übertragungen zum Beispiel nach Großbritannien oder Deutschland nicht stattfindet.

„Bei Einsparungen in der dieser Höhe rechne ich fest damit, dass sich nun viele Kneipenbesitzer eine Griechen-Karte besorgen“, erwartet hingegen der Kölner Anwalt Stefan Müller-Römer. Seine Kanzlei hat einschlägige Erfahrung in der Vertretung von Gaststättenbesitzern gegen Abmahnungen von Sky Deutschland. Juristisch wird die Lage durch die Entscheidung des EuGH seiner Meinung nach eher komplizierter. Zwar hat das Gericht entschieden, dass die Spiele selbst nicht dem Urheberrecht unterliegen, weil sie kein schöpferisches Werk darstellen. Dennoch geht es nicht allein um das Ausstrahlungsrecht. So unterlägen zum Beispiel die Hymnen der Ligen dem Urheberrecht.

BERICHT BBC]Der derzeitige Fernsehvertrag der Deutschen Fußball-Liga über vier Jahre läuft noch bis zum Ende der Saison 2012/2013. Derzeit überträgt ausschließlich der Pay-TV-Sender Sky Deutschland alle Spiele der Bundesliga und der Zweiten Liga live im bezahlten Fernsehen. Die Plattform Liga Total der Deutschen Telekom hält Rechte für die Live-Übertragung bewegter Bilder von den beiden deutschen Profiligen im Internet./BERICHT BBC] Im Free-TV sind Spielberichte der Bundesliga erst mit einiger Verzögerung am Samstag ab 18 Uhr 30 in der ARD-„Sportschau“ und ab 23 Uhr im „Aktuellen Sportstudio“ des ZDF zu sehen.

Der EuGH entschied, dass ein Lizenzsystem, „das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen“, gegen EU-Recht verstoße. Nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagten, verstießen gegen den freien Dienstleistungsverkehr. Bei dem EuGH-Urteil handelt es sich um eine Vorabentscheidung. Über den konkreten nationalen Rechtsstreit muss ein britisches Gericht entscheiden. Allerdings muss dieses Urteil in Einklang mit der EuGH-Entscheidung gefällt werden. Das Luxemburger Urteil bindet auch andere nationale Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen. (mit dpa/dapd)

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