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Ein Ort der Ruhe: Der Wiener Prater.

© dpa

Am Prater in Wien: Mann muss 70 Euro Strafe wegen Rülpsens bezahlen - Flashmob geplant

Verletzung von Anstand und Sitte in Wien: Ein Mann hat in Hörweite eines Polizisten gerülpst und soll deswegen 70 Euro Strafe zahlen. Stattdessen ruft er jedoch einen Flashmob ins Leben.

Ein Rülpser hält Österreich in Atem: Weil ein Mann am Praterstern in Wien neben Polizeibeamten laut aufgestoßen hat, soll er 70 Euro Strafe zahlen. "Verletzung des öffentlichen Anstands" lautet der Tatbestand - Vergehen gegen Paragraf 1 des Wiener Landessicherheitsgesetzes. Edin Mehic, von Beruf Barkeeper, postete auf seinem Facebook-Profil ein Foto der Strafverfügung und erzählt von seinem Tag auf dem Wiener Prater äußerst amüsiert und lebhaft. Demnach habe er einen Döner mit zu viel Zwiebeln gegessen und anschließend laut rülpsen müssen. "Plötzlich, keine 20 Meter weiter, spürte ich eine Hand auf meiner Schulter ... Unser Freund und Helfer!", beschreibt der Mann den Vorfall, der sich am 07. Februar um 17:15 Uhr zugetragen hat.

Anschließend sei es zu einem Streit zwischen den Polizeibeamten und ihm gekommen. Ein Sprecher der Polizei in Wien sagte dem Tagesspiegel, der Mann müsse mit Sicherheit in deutlicher Nähe zu Polizisten und Passanten aufgestoßen und sich auch sonst "nicht sonderlich geschickt, sondern eher auch sonst äußerst unanständig verhalten haben" - sonst wäre es nicht zu einer derartigen Anzeige gekommen. Wie nah Mehic dem Ohr des Ordnungshüters mit seinem Rülpsen gekommen ist, lässt sich nicht sagen - aber es muss in Hörweite geschehen sein. "lautes Rülpsen nächst der Polizeibeamten" heißt es jedenfalls in der Anzeige.

Auch 50 Euro Strafe wegen Furzen

Im Paragraf 2 des Landessicherheitsgesetzes, dem sogenannten "Anstandsparagrafen" heißt es unter anderem: "Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt." Im Jahre 2009 war ein 20-Jähriger in Graz zu einer Strafe von 50 Euro veranlasst worden, weil er neben einem Polizisten gefurzt hat. In der damaligen Anzeige hieß es: "Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat." Auch ein Furz kann also als Meinungsäußerung gewertet werden.

Zu dem aktuellen Rülps-Vorfall auf dem Prater sagte der Wiener Polizeisprecher weiter: "Der Polizist muss hier natürlich auch argumentieren, warum es in diesem Fall zu einer Anzeige gekommen ist." Rülpsen in der Öffentlichkeit könne ebenso wie Entblößen oder Urinieren einen Strafbestand darstellen. Derartige Fälle seien in Wien jedoch nicht bekannt - und es gebe durchaus wichtigeres. Auch hier sind sich Polizei und Mehic nicht einig. Der Delinquent schreibt auf Facebook: "Also wenn die Wiener Polizei echt keine anderen Sorgen hat, als Menschen aufzuhalten, die rülpsen, dann bin ich mir sicher, dass auch weiterhin der "schöne" Wiener Praterstern Tatort von Verbrechen sein wird..."

Die Strafverfügung, die einem Mann ins Haus flatterte, nachdem er in Hörweite eines Polizisten auf dem Prater in Wien gerülpst hatte.
Die Strafverfügung, die einem Mann ins Haus flatterte, nachdem er in Hörweite eines Polizisten auf dem Prater in Wien gerülpst hatte.

© Facebook

In seiner ausgiebigen Tatbeschreibung beleidigt Mehic die Ordnungshüter: "Er hat einen kleinen Penis und ich einen Großen." Laut des Polizeisprechers hat der betroffene Polizist noch keine Anzeige wegen Beleidigung erstattet, kann dies aber jederzeit nachholen. Wie es in dem Fall weitergeht, liege im Ermessen des zuständigen Verwaltungsjuristen der Polizei. Mehic hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, die Strafe will er nicht zahlen. Sein Mandant habe keine Aufführung der Wiener Staatsoper gestört, sagte der Anwalt.

In Österreich begibt man sich damit aber auf dünnes Eis. Nichtsdestotrotz hat Mehic einen Flashmob ins Leben gerufen: Auf Facebook hatten bis Dienstagvormittag etwa 140 Menschen ihr Kommen zur Veranstaltung mit dem Motto „Gegen den öffentlichen Anstand... für die Befreiung der Magengase...“ angekündigt - "Döner und Bier als Antrieb" sind erwünscht. Die Polizei in Wien plant derzeit noch kein erhöhtes Polizeiaufkommen auf dem Prater, die "Versammlung" sei jedoch noch nicht angemeldet worden. Anzeigen wird es für die Teilnehmer laut Polizei nur geben, wenn eine Anstandsverletzung vorliegt und etwa einem Polizisten direkt ins Gesicht gerülpst wird.

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