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Schreien hilft nichts. Die Kinder des Franziskushauses in Au am Inn werden den Angaben zufolge weggesperrt, weil sie den Alltag der Gruppe stören.

© Kirill Kurashov/Colourbox

Bayern: Wie geistig behinderte Kinder weggesperrt werden

Ein ehemaliger Mitarbeiter berichtet vom systematischen Einsperren geistig behinderter Minderjähriger in Bayern. Die Politik reagiert empört.

Mit diesen Maßnahmen wird der Grundstein gelegt für Erwachsene, die erhebliche psychische Störungen haben, die nie wieder zu beheben sind. Das weiß man schon recht lange, umso haarsträubender ist, dass Zwangsmaßnahmen, wie jetzt in Bayern aufgezeigt, auch 2016 noch geschehen.

schreibt NutzerIn morgensum5

Das Heimkind wird zum Mittagessen in sein Zimmer eingesperrt. Auch über den Nachmittag hinweg bleibt die Tür noch ganze sechs Mal für insgesamt fünf Stunden zugeschlossen. Genau wie von 19.30 Uhr abends bis zum nächsten Morgen um 6.10 Uhr. Das Kind ruft, schreit und schlägt an die Tür – doch es passiert nichts. So steht es in einem Protokoll des Franziskushauses im oberbayerischen Au am Inn, in dem geistig behinderte und psychisch kranke Kinder unter der Obhut von Franziskanerinnen-Nonnen leben. Kinder, deren Behinderung so schwerwiegend ist, dass die Eltern mit ihnen nicht zusammenleben können. Als Begründung für das Wegsperren wird immer wieder „ELT“ genannt – das bedeutet „Einschluss laut Tagesplan“.

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat das Papier veröffentlicht und lässt einen ehemaligen Mitarbeiter der Einrichtung zum Ankläger werden. Kinder würden regelmäßig weggesperrt, sagt er, sonst störten sie den Alltag in der Gruppe. Die Rede ist von Fixierungen, wie man es aus Altenpflegeheimen kennt, und von „Kastenbetten“, einer Art verschließbarer Käfige. In die sollen Kinder gesteckt werden, damit sie von allein nicht mehr rauskommen können. Stehen Bayern und Deutschland also vor einem Skandal über die schlechte, freiheitsberaubende Behandlung von psychisch kranken Kindern?

Rechtlich sind Einsperrungen und andere sogenannte Zwangsmaßnahmen im Einzelfall erlaubt, wenn es nicht anders geht. Es gibt Situationen, in denen Kinder sich selbst und andere gefährden. Aber kann das den regelmäßigen Einschluss rechtfertigen? Der BR-Bericht wühlt die Sozialverbände, die betroffenen Eltern und die Politik auf. Kinder genießen laut Gesetz und UN-Konventionen den höchsten Rechtsschutz. Doch die behinderten Heimkinder haben weniger Rechte als etwa Bewohner von Pflegeheimen. Bei den Senioren bedarf es für jede Zwangsmaßnahme eines richterlichen Beschlusses. Bei Kindern genügt die grundsätzliche Einverständniserklärung der Eltern.

„Die Eltern unterschreiben das, weil sie Angst haben, dass sie sonst keinen Platz für das Kind bekommen“, sagt Martina Buchschuster. Die Rechtsanwältin hat immer wieder solche Fälle vor sich. Sie ist Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“, die sich für die Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft einsetzt. Wegsperren und andere Zwangsmaßnahmen geschähen „sehr häufig“, sagt Buchschuster. Die Einrichtungen würden sich verschanzen, so gebe es etwa fast keine Besuchszeiten für Eltern oder Angehörige, die Türen seien zu – ganz im Gegensatz zu Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Besuchszeiten müssten gesetzlich eingeführt werden, fordert die Rechtsanwältin. Einrichtungen, die sich weigerten, sollten als geschlossene Anstalten angesehen werden, für die Unterbringung dort wäre dann eine richterliche Genehmigung nötig. Weiterhin verlangt Buchschuster, dass die Heimaufsicht regelmäßig die Häuser kontrolliert und Noten vergibt, wie das der MDK der Krankenkassen bei Altenheimen macht. „Es gibt einen schutzfreien Raum, in dem man Kinder gefährdet“, sagt auch Jörg Fegert, Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uni Ulm. „Das Wegschließen in einen Käfig ist nie eine Behandlung.“

Bayerns Behindertenbeauftragte Ursula Badura will die Sachlage gründlich analysieren. „Wir nehmen die Vorwürfe aber sehr ernst“, sagt ein Sprecher. Die Vereinten Nationen hätten in einem Bericht angemahnt, dass in Deutschland die Umsetzung der Rechte von behinderten Kindern „schleppend vorankommt“. Bayerns Grüne fordern, Eingriffe gegenüber Heimkindern in einem „Zwangsmaßnahmenregister“ zu dokumentieren.

Das betroffene Franziskushaus teilt auf Anfrage des Tagesspiegels mit, dass das Thema freiheitsentziehende Maßnahmen sehr komplex und die Vereinfachung und Pauschalierung „unseriös“ seien. Alles müsse „im Licht des Einzelfalls beleuchtet werden“. Aber, so schreibt es Geschäftsführer Alois Haslberger: „Ziel unserer Arbeit ist eine optimale Förderung und Begleitung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das Wohl der Kinder steht in jedem Fall an erster Stelle.“

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