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Der BGH hat gesprochen: Vollen Schadenersatzanspruch haben auch Radler, die ohne Helm unterwegs sind

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Update

BGH gegen Helmpflicht: Auch ohne Radhelm voller Schadenersatz

Doch keine Helmpflicht: Auch ohne Schutzhelm gibt es vollen Schadenersatz für Fahrradfahrer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann einen vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.

Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Es muss nicht von neuem verhandelt werden.

Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte noch kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt der Verband ab. „Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm“, sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork im Radiosender hr-iNFO. (dpa)

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