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Ein Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

© dpa

Update

Nach Beugehaft: GEZ-Verweigerin kommt aus dem Gefängnis frei

Weil sich eine Frau aus Chemnitz strikt weigerte, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, musste sie ins Gefängnis. Am Montag wurde sie entlassen.

Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. Sie war am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz gebracht worden, sagte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen (Thüringen) am Montag auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte. „Ich habe die Frau selbst geholt“, erklärte die Polizistin.

Am Montagabend wurde die Frau aus der Haft entlassen, wie die „Bild“berichtet. „Betreffend Frau Sieglinde Baumert. Ich teile Ihnen dazu mit, dass sich Frau Baumert seit gestern (Montag, d. Red.) gegen 18.00 Uhr nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Haft befindet“, zitiert die Zeitung einen Vertreter der Anstaltsleitung. Die Entlassung befreit die GEZ-Verweigerin nicht von der Entrichtung des ausstehenden Betrags. Zahlt sie nicht, droht erneut Beugehaft.

Die Frau aus dem thüringischen Geisa hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt, weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt.

Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Daher saß die Frau seit Anfang Februar in Erzwingungshaft. Diese hätte laut Polizei maximal ein halbes Jahr gedauert. „In dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“, so die Polizeisprecherin.

Die Vollstreckung ist das letzte Mittel. „Dem geht ein mehrstufiges, schriftliches Mahnverfahren voraus“, sagte Christian Greuel, Sprecher des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio der Deutschen Presse-Agentur. Erfolgt kein Widerspruch, werden die Bescheide zugestellt - und schließlich von der zuständigen Behörde vollstreckt.

„Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen“, sagte die 46-Jährige der „Welt am Sonntag“.

Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung. „Hierbei von Zahlungsverweigerern zu sprechen, wäre jedoch falsch“, so Greuel. Darunter seien viele, die ihre Beiträge nicht pünktlich entrichtet hätten. Der Großteil der rund 44,5 Millionen Zahler entrichte den Rundfunkbeitrag fristgerecht, hieß es. (dpa,Tsp)

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