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Der Angeklagte Osman Ö. hat am Montag im Landgericht in Detmold den Mord an seiner Schwester Arzu gestanden.

© dapd

Detmold: Bruder gesteht tödliche Schüsse auf junge Kurdin

Lange lag ein dunkler Schleier über dem Schicksal der 18-jährigen Kurdin Arzu Ö. Vor Gericht gibt jetzt ein Bruder zu, sie erschossen zu haben. Auch weitere Geschwister legen Geständnisse ab.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der jungen Kurdin Arzu Ö. aus Detmold haben drei ihrer Geschwister weitgehende Geständnisse abgelegt. Zum Auftakt vor dem Landgericht Detmold gab der 22-jährige Osman Ö. am Montag zu, die Kontrolle verloren und seine Schwester Arzu erschossen zu haben. Ebenso wie die Schwester Sirin (27) und der Bruder Kirer (25) gestand er auch die Entführung der 18-Jährigen im November 2011. Als Tatmotiv gilt für die Anklage, dass Arzus Familie deren Liebesbeziehung zu einem deutschen Bäckergesellen aus religiösen Gründen nicht dulden wollte.

Arzu war im November plötzlich spurlos aus Detmold verschwunden. Zehn Wochen lang suchte die Polizei nach ihr, im Januar wurde ihre Leiche in Schleswig-Holstein entdeckt. Arzu wurde erschossen.

Eigentlich hätten sie ihrer jüngeren Schwester nur „den Kopf waschen wollen“, um sie zur Vernunft zu bringen, sagte Sirin vor Gericht. Doch dann sei alles anders gekommen. Bei einer Rast in einem Waldstück bei Lübeck seien plötzlich zwei Schüsse gefallen, schilderte Sirin. Sie sei zu Osman gelaufen und habe ihn geschüttelt. Er habe etwas in der Hand gehalten, „auf dem Boden lag Arzu“.

Zuvor hatte Sirin berichtet, dass Arzu getrunken und Drogen genommen und sich immer mehr von ihrer Familie entfernt habe. Dann sei Arzu von der Familie verprügelt worden und kurz darauf weggelaufen. Sirin sagte, sie habe ihre verstoßene Schwester mit aller Macht in die Familie zurückholen wollen.

Wegen der Entführung Arzus sind noch zwei weitere Brüder mitangeklagt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem religiösen Hintergrund der Tat aus. Jesiden dürfen nach strenger Auslegung nur untereinander heiraten. In der Anklageschrift ist von „ehrbezogenen Motiven“ die Rede. Derartige niedrige Beweggründe seien nach den in Deutschland geltenden Maßstäben und den hier herrschenden sittlichen und rechtlichen Auffassungen besonders verachtenswert.

Zunächst sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht in Detmold hat 30 Zeugen geladen. Der Vater des Opfers ist nicht darunter. Er gilt zwar als Beschuldigter, das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Menschenrechtsvereine gegen sogenannte Ehrenmorde. Vertreter von Terre des Femmes und Peri forderten gerechte Strafen. Es dürfe keinen „Kulturbonus“ für Ehrenmorde geben. (dpa)

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