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Das stille Örtchen als Gegenstand des Rechtsstreits zwischen Mieter und Vermieter.

© dpa

Gerichtsurteil: Mieter dürfen im Stehen pinkeln

Nicht nur den häuslichen Frieden zwischen Eheleuten vermag die Unsitte zu stören, auch für das Verhältnis von Mieter und Vermieter kann es von Bedeutung sein: das Stehpinkeln. Nun entschied das Amtsgericht Düsseldorf: Der Vermieter muss das dulden.

Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Düsseldorfer Amtsgericht. Das Gericht gab damit einem Mieter Recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.
Ein Fachmann hatte die Urinspritzer als Ursache ausgemacht. Dies sei nachvollziehbar und glaubwürdig, befand Richter Stefan Hank. Dennoch habe der Vermieter kein Recht, die Kaution für die anstehende Reparatur einzubehalten. Urinieren im Stehen sei weit verbreitet, die Gefahren für Böden aber kaum bekannt. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (Az.: 42 c 10583/14).

Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“ (dpa)

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