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Gesundheit: Die Rechtstheoretikerin Susanne Baer sucht nach juristischen Wegen zur Gleichberechtigung

Wie Jurastudentinnen sehen die meisten Frauen im Hörsaal nicht aus: Statt Perlen in den Ohren tragen sie Ringe in Nase und Augenbrauen, statt aufgesteckter Frisuren kurzrasierte oder bunt gefärbte Haare. Sie hören auch keine Vorlesung im Verwaltungs- oder Schuldrecht.

Wie Jurastudentinnen sehen die meisten Frauen im Hörsaal nicht aus: Statt Perlen in den Ohren tragen sie Ringe in Nase und Augenbrauen, statt aufgesteckter Frisuren kurzrasierte oder bunt gefärbte Haare. Sie hören auch keine Vorlesung im Verwaltungs- oder Schuldrecht. Sprechen wird Susanne Baer über das Thema "Recht und Geschlecht - eine problemorientierte Einführung in feministische Ansätze in der Rechtswissenschaft".

Susanne Baer lehrt an der Humboldt-Universität als erste und einzige Dozentin in Deutschland "Feministische Rechtswissenschaft". In dem eleganten Leinenanzug wirkt die 35-jährige Juristin, die sich selbst als radikale Feministin bezeichnet, wie eine erfolgreiche Managerin. Als wolle sie die landläufigen Vorurteile Lügen strafen, Feministinnen seien aggressive Eiferinnen, spricht sie über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den deutschen Quotenregelungen betont sachlich. Quotenregelungen, so Baer, das seien Notlösungen. "Es sind Gesetze, die Ungleichheit festschreiben, um Ungleichheit zu beenden." Auch für die Frauenbewegung liege darin ein Dilemma: "Einerseits sollen die Regelungen der Emanzipation dienen, andererseits machen sie aus der Frau ein Opfer, dem man helfen müsse - und das dient der Emanzipation nun nicht gerade."

Ihren Ruf als "Emanzenclub und Männerhasserverein" sind Baer und ihre Studentinnen trotz betonter Sachlichkeit noch nicht ganz losgeworden. Immer wieder müssen sie sich gegen herabsetzende Nachrede gerade auch von Frauen wehren und klarstellen, dass sie keine Selbsthilfegruppe sind, sondern sich mit wichtigen juristischen Problemen befassen. Die feministische Rechtstheorie wolle mit juristischen Mitteln die Gleichberechtigung von Mann und Frau erreichen, betont Baer - und dabei solche Notnägel wie die Quote weit hinter sich lassen. Baer lobt die Berliner Gleichberechtigungsgesetze: "Bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst werden auch typisch weibliche - beispielsweise soziale - Kompetenzen berücksichtigt und nicht nur auf die typisch männliche Qualifikationsleiter gestarrt."

Während in den USA, Kanada, Großbritannien und in vielen skandinavischen und afrikanischen Ländern der Problemkreis Recht und Geschlecht schon lange einen festen Bestandteil des Lehrangebots bildet, ist in Deutschland das Projekt an der HU bislang das einzige seiner Art. Es entstand 1994 auf studentische Initiative und mit der Unterstützung des damaligen Dekans der juristischen Fakultät, Bernhard Schlink. Alle zwei Semester werden ein Seminar und ein Kolloquium angeboten. Der akademische Senat der Universität hat sogar beschlossen, in Zukunft eine Professur für Feministische Rechtswissenschaft einzurichten. "Damit wäre die HU Vorreiterin", sagt Baer; bei vielen Rechtswissenschaftlern gelte die Beschäftigung mit Fragen nach der Kategorie Geschlecht im Recht als "abseitig und unwissenschaftlich"; die meisten Kollegen an der HU hingegen anerkennen und unterstützen diese Arbeit mittlerweile.

Als Studentin nahm Susanne Baer an einer Tagung zum Thema Frauen und Recht in den USA teil, wo sie Catharine MacKinnon kennenlernte, eine der dort prominentesten feministischen Rechtstheoretikerinnen. Auf MacKinnons Anregung schrieb die damals 21-Jährige 1986 einen zivilrechtlichen Gesetzesentwurf gegen Pornografie. In der feministischen Rechtstheorie wurden damals die Möglichkeiten, mit juristischen Mitteln gegen die Diskriminierung von Frauen durch Pornografie vorzugehen, heiß diskutiert. "Ich sprach mich in meinem Entwurf dafür aus, dies nicht wie bisher in einem strafrechtlichen Prozeß zu tun, sondern als zivilrechtliches Verfahren." Im Strafrechtsverfahren übernimmt der Staat als "Hüter der Moral" die Rolle des Anklägers. Baer plädierte dafür, daß die betroffenen Frauen - also beispielsweise die Darstellerinnen in Pornofilmen oder Frauen, die nach der pornografischen Vorlage Opfer sexueller Gewalt geworden sind - selbst klagen dürfen. Der Gesetzentwurf wurde zwar nie umgesetzt, aber die Problematik ließ Baer nicht mehr los; sie wurde in der Berliner Frauenbewegung aktiv. Auch wenn sich viel verbessert habe, seien Frauen vor allem im Erwerbsleben immer noch benachteiligt; nicht zuletzt weil hauptsächlich sie es sind, die sich um Haushalt und Kinder kümmern.

Die Bedeutung der Feministischen Rechtswissenschaft für die juristische Ausbildung sieht Baer vor allem darin, dass der Studierende hier wie in allen juristischen Grundlagenfächern nicht nur die handwerkliche Anwendung von Gesetzen lernt, sondern über die Prämissen von Recht nachdenken muss. Der kreative Umgang mit Recht komme in der verschulten juristischen Ausbildung leider oft zu kurz.

Außerdem sei die Beschäftigung mit Geschlechterfragen auch für die Praxis von potenziellem Nutzen. Wer etwa die Vorlesung "Recht und Geschlecht" gehört hat, kennt schließlich viele der geschlechtsspezifischen juristischen Probleme, die als Anwalt auf ihn oder sie zukommen werden. "Das reicht vom Arbeitsrecht - beispielsweise Fragen der Lohngleichheit oder sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz - über das Familienrecht - darunter sorgerechtliche Fragen - bis hin zum Finanzrecht, wenn zum Beispiel Banken den Frauen ungünstigere Kreditbedingungen bieten als Männern", sagt Baer.

"Ein Jurist muss ein Gespür für die Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung haben", begründet Baer die Notwendigkeit einer feministisch-rechtstheoretischen Ausbildung von Jurastudenten. "Ein normal ausgebildeter Jurist bemerkt sowas gar nicht erst." Feministische Rechtswissenschaft sei ein "Training in Geschlechtssensibilität".

Dass man tatsächlich etwas bewegen kann, zeigt etwa das von ihr mit ins Leben gerufene "Berliner Interventionsprojekt gegen Gewalt gegen Frauen". "Kürzlich habe ich in Bayern 200 Führungskräfte der Polizei fortgebildet, mit ihnen über Opferbedürfnisse und Täterarbeit diskutiert und sie mit Rollenspielen auf ihre Einsätze vorbereitet", sagt Susanne Baer und fügt nicht ohne Stolz hinzu: "Das war schon eine große Herausforderung."Im Wintersemester 1999/2000 findet an der Humboldt-Universität ein Seminar und ein Kolloquium zur "Feministischen Theorie und Rechtswissenschaft" mit Susanne Baer statt (Seminar dienstags 12-14 Uhr und Kolloquium dienstags 18-20 Uhr, Bebelplatz 1, Raum 44), Beginn erst ab 1. November

Ada Freese

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