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Der thailändische Junge Gammy wurde im Sommer 2014 das weltweit berühmteste Kind einer Leihmutter

© Ronroy Jongrit/epa

Update

Italienisches Gericht: Paar darf Kind von Leihmutter in Ukraine nicht behalten

25 000 Euro hatte das Paar an die Leihmutter in der Ukraine gezahlt. Nun entschied ein italienisches Gericht, dass die beiden 50-Jährigen das Kind zur Adoption freigeben müssen.

In Italien muss ein dreijähriges Kind, das von einer Leihmutter für ein kinderloses Paar ausgetragen worden war, nun zur Adoption freigegeben werden. Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied als letzte Instanz, dass der dreijährige Tommaso, der in der Ukraine geboren wurde, als elternlos anzusehen sei, da das Ehepaar, bei dem er bisher aufwuchs, keinerlei biologische Verwandtschaft mit ihm habe, die tatsächliche Mutter aber nicht auffindbar sei – sie hat sich nach Angaben des Paars geweigert, in den Papieren des Kindes zu erscheinen. Mutter eines Kindes, so die Richter in Rom, sei aber nach italienischem Recht die Frau, die es gebäre.

Das kinderlose Paar, beide um die fünfzig, aus dem norditalienischen Brescia hatte nach eigenen Angaben einer Ukrainerin 25 000 Euro für die Austragung einer Schwangerschaft gezahlt. Als die beiden versuchten, sich mithilfe der ukrainischen Geburtsurkunde in Italien als Eltern des Kindes eintragen zu lassen, werteten die italienischen Behörden das als Urkundenbetrug. Die Staatsanwaltschaft hatte vor einem Jahr dennoch dafür plädiert, das Kind bei dem Paar zu belassen; dem folgten die höchsten Richter jetzt jedoch nicht.
In Italien sind Bestimmungen, die Beginn und Ende des Lebens betreffen, wegen der alten katholischen Prägung des Landes stets besonders umstritten. Auch die Möglichkeit künstlicher Befruchtung ist extrem eingeschränkt; das entsprechende Gesetz wurde erst im Sommer für teilweise verfassungswidrig erklärt. In Deutschland ist, wie in mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, Leihmutterschaft ebenfalls verboten. Allerdings werden weder die Leihmutter noch die Auftraggeber – anders als beteiligte Ärzte und Vermittler – bestraft.
Im Sommer dieses Jahres erregte der Fall des Babys Gammy weltweit Aufsehen. Gammy kam mit dem Downsyndrom auf die Welt. Das australische Paar, das Gammys thailändische Mutter als Leihmutter beauftragt hatte, weigerte sich nach Angaben der Frau deshalb, das Kind zu akzeptieren.

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