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Justiz: Bundesgerichtshof hebt ''Ehrenmord''-Urteil auf

Der sogenannte Ehrenmord an der Berliner Deutsch-Türkin Hatun Sürücü vom Februar 2005 wird die deutsche Justiz weiter beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hob die Freisprüche für zwei ältere Brüder der Getöteten auf.

Der sogenannte Ehrenmord an der Berliner Deutsch-Türkin Hatun Sürücü vom Februar 2005 muss neu verhandelt werden. Der 5. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig gab dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche für die zwei älteren Brüder der Getöteten statt und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichtes Berlin.

Im Prozess vor dem Landgericht Berlin im April 2006 hatte der jüngste von drei Brüdern der Ermordeten die Tat gestanden und war wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sein Urteil ist rechtskräftig. Seine beiden heute 26 und 28 Jahre alten Brüder wurden damals mangels Beweisen vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen.

Richter sieht Rechtsfehler in Berliner Urteil

Der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf kritisierte, das Urteil des Landgerichtes Berlin enthalte trotz des "Bemühens um Gründlichkeit" Rechtsfehler. Er räumte ein, dass die Beweislage in diesem Fall "heikel und besonders kompliziert ist". Es offenbare jedoch eine "durchgreifende Schwäche" in dem Berliner Richterspruch, dass beispielsweise eine SMS des Todesschützen an einen seiner beiden Brüder wenige Minuten nach der Tat in der Beweiswürdigung zu wenig Beachtung gefunden habe.

Die Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates begrüßte die Entscheidung der Leipziger Richter. Sie hoffe nun, dass in einer neuen Verhandlung mehr über die kulturellen Hintergründe der Tat zu erfahren sein wird, sagte sie. Eine solcher Ehrenmord werde niemals von einem Menschen allein verübt.

Die 23 Jahre alte Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in Berlin von ihrem 19-jährigen Bruder durch mehrere Schüsse getötet worden. Vor Gericht hatte er angegeben, dass er ihren westlichen Lebensstil als Kränkung der Familienehre empfunden habe. Sie hatte sich nach einer Zwangsheirat in der Türkei von ihrem Mann getrennt und in Berlin eine Lehre angefangen. Der gewaltsame Tod der jungen Mutter hatte eine Debatte über Ehrenmorde und Zwangsheiraten ausgelöst. (mit ddp/AFP)

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