Keine Revision : Freispruch für Kachelmann rechtskräftig

07.10.2011 16:55 UhrVon Wiebke Ramm
Schwierige ARD-Entscheidung. Wettermoderator Jörg Kachelmann. Foto: dapd
Schwierige ARD-Entscheidung. Wettermoderator Jörg Kachelmann. - Foto: dapd

Im Fall Kachelmann haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Ex-Geliebte und Nebenklägerin ihre Anträge auf Revision zurückgenommen. Damit bleibt der ehemalige ARD-Wettermoderator ein freier Mann.

„Interessant“, twitterte Jörg Kachelmann am Freitag und verwies schlicht auf die Internetseite der Staatsanwaltschaft Mannheim. Es folgten Glückwunschbotschaften seiner Internetfreunde: „Hurra!“ – „Endlich!“

Kachelmann ist endgültig vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin haben gestern ihre Anträge auf Revision zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai dieses Jahres rechtskräftig.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung beriet die ARD in einer langen Sitzung darüber, ob Kachelmann wieder auf den Bildschirm zurückkehren kann. Dabei stand wohl auch die Frage im Raum, ob der Wettermoderator den Zuschauerinnen und Zuschauern zuzumuten ist, nach dem, was an Einzelheiten im Prozess bekannt geworden war.

Die Staatsanwaltschaft sah in der Begründung ihrer Entscheidung „keine genügenden Erfolgsaussichten“ für einen Gang zum Bundesgerichtshof, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Im Revisionsverfahren werden Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft. „Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht“, heißt es von der Behörde. Die ehemalige Freundin Kachelmanns, die ihn unter anderem wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, begründete ihre Entscheidung, den Revisionsantrag zurückzunehmen, öffentlich nicht.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim noch vier Jahre und drei Monate Gefängnis für den Wettermoderator gefordert. Nun teilt die Behörde mit, dass das Gericht laut schriftlicher Urteilsbegründung mit „nachvollziehbaren Argumenten“ zu einem „im Zweifel für den Angeklagten“ gekommen sei.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hatte Kachelmann nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Michael Seidling, dass das Gericht von Kachelmanns Unschuld nicht gänzlich überzeugt sei. Aber es blieben Zweifel, ob er Simone W. (Name geändert) wirklich in der Nacht auf den 9. Februar 2010 vergewaltigt hat. Für einen Schuldspruch reichte das nicht.

Das Gericht hat nicht feststellen können, was tatsächlich in der Wohnung von Simone W. geschehen ist. Neun Gutachter, elf Ex-Geliebte und 43 Verhandlungstage hatten die Wahrheit nicht ans Licht gebracht. Dieser Fall habe die „Begrenztheit des menschlichen Erkenntnisvermögens“ gezeigt, stellte der Richter damals fest.

In den Medien hatten sich manche von Beginn an auf die Seite Kachelmanns geschlagen, andere, wie Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, hatten Partei für die Frau ergriffen.

Der Vorsitzende Richter Seidling wandte sich bei seiner Urteilsbegründung mit einem Appell an die Öffentlichkeit, der wohl noch heute gilt: „Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau W. möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.“

Kachelmann arbeitet inzwischen wieder als Wettermoderator in der Schweiz und widmet sich seiner Firma Meteomedia. Ein Internetnutzer schrieb ihm gestern über Twitter: „Kann man dieses leidige Thema endlich zu den Akten legen. Weitermachen!“

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