zum Hauptinhalt
Bald erlaubt. Akku-Steckleuchten am Fahrradlenker.

© dpa

Kleine Panne im Gesetz: Akku-Steckleuchten auf Rädern erst in vier Wochen erlaubt

Aufsteckbare Radlampen sind trotz der Neuregelung streng genommen noch nicht erlaubt – aber bald ist es so weit. Der Bundesrat hatte bei der Abschaffung der Dynamopflicht eine Kleinigkeit nicht bedacht.

Von Katrin Schulze

Sie sind einfach zu handhaben und praktisch, die Akku-Steckleuchten an Fahrrädern. Aber sie sind bisher auch verboten gewesen. 15 Euro kostete es, wenn man von der Polizei nur mit einer aufsteckbaren Lampe und ohne ein dynamobetriebenes Licht am Fahrrad erwischt wurde. Das soll sich nun ändern. Am Freitag kippte der Bundesrat die sogenannte Dynamopflicht, eine mehr als 40 Jahre alte Regelung, die es in dieser Form nur in Deutschland gab. Demnach dürfen Radler künftig selbst entscheiden, wie sie ihr Licht am Rad betreiben möchten: mit Dynamo, Akku oder Batterie.

Die Länder haben Ramsauer bei den Akku-Steckleuchten überrumpelt

Gänzlich geklärt aber ist die Angelegenheit dennoch nicht. Zum einen, weil die Länder einen Prüfungsbericht nicht abwarteten und Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) quasi überrumpelten. Zum anderen, weil ein Paragraf übersehen wurde, der „Interpretationsspielraum lässt“, wie eine Sprecherin im Verkehrsministerium sagt. Dort ist vorgesehen, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein soll. Damit würden die aufsteckbaren Lampen weiterhin illegal bleiben. „So wie es jetzt aussieht, passt es hinten und vorne nicht. Es fehlt ein Gesamtkonzept“, sagt Karl Manz, Leiter des Lichttechnischen Instituts (LTI) an der Universität Karlsruhe.

Das LTI war 2011 von der Bundesanstalt für Straßenwesen zusammen mit dem Tüv und der Dekra beauftragt worden, Änderungsvorschläge für Beleuchtungssysteme zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Studie sind zwar noch nicht veröffentlicht, klar ist aber, dass die Institute im Gegensatz zu vielen Fahrradfahrern in Deutschland weiterhin den Dynamo favorisieren, allerdings in einer modernen Form, die kaum mehr eine Belastung für Fahrradfahrer darstellt. „Bei Dynamos ist eine ständige Verfügbarkeit gewährleistet“, sagt Manz. „Bei Akkus oder Batterien hingegen stellt sich immer die Fragen, ob die auch wirklich aufgeladen sind und funktionieren.“ Batterien seien zudem eine Belastung für die Umwelt. Wie das LTI hält auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Neuregelung für „undurchdacht“.

Ramsauer wollte wie sein Vorgänger Tiefensee eigentlich ein gesamtes Paket an Änderungen an der Straßenverkehrszulassungsordnung anstreben und sich nicht nur um die Leuchtvorschriften kümmern, nun aber kamen die Länder ihm in diesem Punkt zuvor. Das sei in Ordnung, schließlich wollte man auch darauf hinaus, heißt es im Verkehrsministerium. Allerdings müsste nun noch ein Nachsatz formuliert werden, damit die noch bestehenden Unklarheiten beseitigt würden. Dass es aber zur Lichtrevolution am Lenker in Deutschland kommt, sei beschlossene Sache. „Das wird in vier Wochen in Kraft treten“, sagt die Ministeriumssprecherin.

Künftig sind Aufsteck-Lampen mit Sechs-Volt-Batterien und Akkus erlaubt

Künftig sind demzufolge für alle Fahrräder aufsteckbare Lampen mit Sechs-Volt-Batterien oder Akkus als Stromquellen zugelassen. Diese müssen nicht wie zunächst gefordert mit einer Ladezustand- oder Kapazitätsanzeige vergleichbar mit der bei Handys ausgestattet sein. Für Rennräder bis elf Kilogramm galt diese Regelung bislang ohnehin schon – batteriebetriebene Leuchten waren hier erlaubt. Nur die Kleinsten müssen mit einer Ausnahme rechnen. Für Kinder, die eher vergessen könnten, Batterielicht ans Fahrrad zu stecken, soll es voraussichtlich auch weiterhin die Dynamopflicht geben. Und für alle anderen, die ganz sicher gehen wollen, werden wohl auch weiterhin Räder mit einer festinstallierten Lichtmaschine verkauft.

Zur Startseite