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Kerzen und Blumen stehen am 05.08.2013 vor dem Aufgang zum Strand auf der Nordseeinsel Juist. Das Landgericht Aurich hatte einen 24-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

© dpa

Mutter von Opfer entsetzt über Urteil von BGH: Kein Mord auf Juist

Die Mutter kann es nicht fassen - der Tod ihrer Tochter auf Juist wird nicht als Mord geahndet. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, erklärt der Richter des Bundesgerichtshofs. Und weist auch die Revision des Täters zurück.

Aus Liebe am Strand wurde tödliche Gewalt: Jäh endete im Sommer 2013 das Leben einer 23-jährigen Studentin auf der Nordseeinsel Juist. Ihre Familie scheiterte am Mittwoch mit dem Versuch, den Täter wegen Mordes hinter Gitter zu bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies ihre Revision gegen des Urteil des Landgerichts Aurich zurück. Rechtskräftig ist damit eine Strafe von sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags. Die Mutter reagierte im Gerichtssaal mit Kopfschütteln auf die Entscheidung des BGH.

„Natürlich sehen wir, dass nahe Angehörige durch den Tod der Tochter, der Schwester schwer getroffen sind“, sagte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats, Jörg-Peter Becker. Enttäuschung und Verbitterung über ein nicht den Erwartungen entsprechendes Urteil seien verständlich. Der BGH sei aber an die juristischen Vorgaben gebunden und habe eine Beweislage prüfen müssen, wie sie oft bei Tötungsdelikten anzutreffen sei, bei denen es keine unmittelbaren Zeugen des Geschehens gebe.

„Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit“, fasste Becker die Tatrekonstruktion des Landgerichts Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25. Juli 2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte. Beide hatten auf der Insel gearbeitet und vor dem Treffen am Strand in einem Club Alkohol getrunken.

Richter Becker legte dar, dass der BGH keine Anhaltspunkte für eines der Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke oder niedrige Beweggründe habe feststellen können. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Aurich weise keine Rechtsfehler auf. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts wies auch die Revision des Angeklagten zurück: Er hatte - unter anderem wegen verminderter Steuerungsfähigkeit - ein geringeres Strafmaß erreichen wollen. (dpa)

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