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Blick auf die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik auf dem Gelände des Bezirkskrankenhaus Bayreuth (Bayern). Seit 2006 sitzt der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie.

© dpa

Psychiatriefall in Bayern: Mollath muss weiter warten

Gustl Mollath wurde offiziell noch von niemandem darüber informiert, dass sein Fall komplett neu aufgerollt werden soll.

Derzeit arbeitet die von Bayerns Justizministerin Beate Merk angewiesene Staatsanwaltschaft am Wiederaufnahmeantrag, der beim Landgericht Regensburg gestellt wird. Kern- und Angelpunkt für Mollaths Einweisung in die geschlossene Abteilung ist ein im Jahr 2006 erstelltes psychiatrisches Gutachten, wonach Mollath an einem „paranoiden Wahnsystem“ leide. Dieses bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass seine damals schon von ihm geschiedene Ehefrau als Bankerin an einem System der Schwarzgeldverschiebung in die Schweiz beteiligt gewesen sei. Ein kürzlich bekannt gewordener interner Bericht der Hypo-Vereinsbank ergibt aber: Die Schwarzgeldverschiebungen haben stattgefunden, so wie Mollath sie in Anzeigen geschildert hatte. Die Bank weiß das schon seit 2003. Fast täglich hagelt es nun Kritik. Bayerns Grünen-Fraktionschef Martin Runge wirft der Nürnberger Staatsanwaltschaft „gravierende Fehler“ vor, weil sie aufgrund von Mollaths Anzeige im Jahr 2003 nicht aktiv geworden war. Nimmt das Gericht nun die Wiederaufnahme des Prozesses an, in dem Mollath Gewalt gegen seine Frau vorgeworfen und er für unzurechnungsfähig erklärt worden war, dann muss auch ein neues Psychiatrie-Gutachten erstellt werden. Es geht darum, ob Mollath verrückt ist oder nicht.

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