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Hotel-Bewertungsportale: Skepsis ist angebracht

Beliebt, aber fragwürdig: Bewertungsportale von Hotels sind laut einer Studie die wichtigste Entscheidungsgrundlage bei der Online-Buchung einer Reise. Fälschungen und Werbetexte sind für Kunden allerdings schwer zu entlarven.

„Tolles Hotel, super Lage, Essen fantastisch.“ Bewertungsportale von Hotels sind laut einer Studie der Fachhochschule Worms die wichtigste Entscheidungsgrundlage bei der Online-Buchung einer Reise: 90 Prozent der Befragten gaben an, Hotelbewertungen immer oder zumindest häufig vor der Buchung einer Reise zu nutzen. Damit übertrumpfen diese Seiten bei der Recherche die Bedeutung von Hotelwebseiten und sogar die Empfehlungen von Freunden.

Doch Vorsicht: Fälschungen und Werbetexte auf Bewertungsportalen für Hotels & Co. sind für Kunden schwer zu entlarven. „Gefälschte Bewertungen werden nicht von Idioten geschrieben“, sagt Tobias Arns, Social-Media-Experte beim IT-Verband Bitkom. Grundsätzlich sollten Reisende bei allzu geschliffenen Formulierungen oder auffälliger Lobhudelei skeptisch werden. Manchmal bauen Fälscher aber auch gezielt Rechtschreibfehler ein, um den Text authentischer wirken zu lassen, warnt Arns.

Ein Hinweis auf echte Bewertungen können angehängte Fotos sein. Für die meisten professionellen Fälscher sei es nämlich zu aufwendig, jeden Eintrag zu bebildern, erklärt Arns. Wer bei der Urlaubsplanung Bewertungsportale nutzt, sollte daher am besten verschiedene Quellen zurate ziehen und Urteilen nicht blind vertrauen. „Je teurer die Reise, desto mehr Rechercheaufwand sollte man betreiben“, sagt Arns.

Generell bemühen sich Bewertungsportale wie Tripadvisor, Booking.com oder Holidaycheck darum, Fälschungen zu erkennen und zu löschen.

Neben solchen Portalen sollte man aber auch die Webseite des betreffenden Hotels besuchen, um sich ein besseres Bild machen zu können. Das gilt vor allem für kleinere Unterkünfte, die auf den großen Portalen gar nicht vertreten sind.

Ganz wichtig ist generell die Anzahl der Bewertungen: Mindestens ein Dutzend Einträge sollten es laut Arns schon sein, um einen realistischen Eindruck zu bekommen. Denn je mehr Bewertungen es gibt, desto eher werden Extreme relativiert. Deshalb lohnt es sich auch, Schilderungen anderer Gäste genau zu lesen. Manche Urlauber reagieren nun einmal empfindlicher als andere und kritisieren vielleicht Dinge, die für andere gar kein Problem sind. Statt nur die Bewertung in Zahlen oder Sternchen anzusehen, sollten Urlauber daher immer auch den zugehörigen Eintrag lesen, rät Arns.

(dpa)

Siehe auch BGH-Urteil:

Bettwanzen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Betreiber von Online-Bewertungsportalen schlechte Kritiken üblicherweise nicht auf Richtigkeit zu prüfen haben, bevor sie im Internet veröffentlicht werden. Im konkreten Fall ging es um einen Betreiber eines Hostels (in Berlin), der das Online-Reisebüro Holidaycheck dazu aufgefordert hatte, negative Bewertungen vor Veröffentlichung inhaltlich prüfen zu lassen. Im fraglichen Fall ging es um den Eintrag eines Gastes mit den Worten: „Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab’s Bettwanzen.“ Eine solche Prüfung sei dem Bewertungsportal nicht zumutbar. Das Argument, derartige Plattformen seien ein „hochgradig gefährliches Geschäftsmodell“ und unterlägen besonderen Prüfungspflichten, zog nicht. Die vorhandene Maßnahme, Bewertungen vor der Freischaltung durch eine Software auf Beleidigungen, Schmähkritik oder Eigenbewertungen anderer Hotelbetreiber zu prüfen und auszufiltern (nachdem sie nochmals von Mitarbeitern – allerdings nicht inhaltlich – gesichtet wurden), reiche aus. Schlechte Bewertungen durch Gäste gehörten zum Geschäftsrisiko eines Hoteliers. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: I ZR 94/13)

(büs)

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