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Pascal-Prozess

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Urteil: Alle Angeklagten im Pascal-Prozess freigesprochen

Das Landgericht Saarbrücken hat alle Angeklagten vom Vorwurf des Mordes und der Vergewaltigung an dem fünfjährigen Pascal aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist weiter von der Schuld der Angeklagten überzeugt und legte Revision ein.

Das Landgericht Saarbrücken hat alle Beschuldigten im Pascal-Prozess aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba sagte in der Urteilsbegründung: "Der Verdacht bleibt, aber auf Verdacht hin darf niemand verurteilt werden".

Die acht Männern und vier Frauen im Alter von 38 bis 64 Jahren mussten sich beinahe drei Jahre lang vor Gericht verantworten, den fünfjährigen Pascal vergewaltigt und getötet oder Beihilfe zu der Tat geleistet zu haben. Der Junge war am 30. September 2001 spurlos verschwunden, seine Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Richter: Vorwürfe gegen Angeklagte durchaus plausibel

Dem Gericht erscheint es trotz der Freisprüche "durchaus möglich", dass sich die Tat im Wesentlichen so abgespielt hat, wie in der Anklage formuliert, sagte der Vorsitzende Richter. Zumindest bei drei Hauptangeklagten überwögen die Hinweise, dass sie sich strafbar gemacht hätten. Den Angeklagten sei aber weder Schuld noch Unschuld nachzuweisen gewesen. Weil es "keine zweifelsfreie Überzeugung" gebe, gelte: "Im Zweifel für die Angeklagten."

Angesichts "prozessualer Plänkeleien" sei das Leid von Pascal und dessen Spielkameraden, der laut Anklage ebenfalls von mehreren der Angeklagten sexuell missbraucht worden sein soll, fast in Vergessenheit geraten. Daher sei es "umso unbefriedigender", dass das Schicksal der Jungen nie habe aufgeklärt werden können.

Verteidigung: Es fehlen jegliche objektiven Beweise

Die Anwälte aller Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Außerdem hatten sie die Ermittlungsarbeit der Behörden kritisiert. Es fehlten "jegliche objektiven Beweise", hatte einer der Verteidiger gesagt.

Oberstaatsanwalt Josef Pattar hatte hingegen für fünf der zwölf Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Für vier der fünf Hauptangeklagten forderte er außerdem Sicherungsverwahrung. Für fünf weitere Angeklagte beantragte Pattar Strafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Bei einem Angeklagten plädierte er auf Freispruch. Diesem sei nicht nachzuweisen, dass er zum Tatzeitpunkt tatsächlich in der Saarbrücker Kneipe "Tosa-Klause" gewesen sei. Deren frühere Wirtin, die Hauptangeklagte Christa W., wurde vom Landgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Freisprüche Revision ein. Sie sei weiter von der Schuld der Angeklagten überzeugt. (mit ddp)

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