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In rund einem Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt. Es bleibt also nicht viel Zeit, um ein neues Wahlrecht zu erarbeiten.

© dpa

Urteil aus Karlsruhe: Dem Wahlrecht seine Würde zurückgeben

Über Jahrzehnte ist das Wahlrecht zum Werkzeug des Machtstrebens der Parteien geworden. Dabei ist es viel mehr als das, es gehört zum Fundament demokratischer Herrschaft. Deswegen soll und muss die Politik dem Wahlrecht endlich seine Würde zurückgeben.

Ein Gerichtsurteil über politische Angelegenheiten ist gelungen, wenn die streitenden Parteien es alle gut finden oder alle schlecht; die große Frage nach Gerechtigkeit kann es nur selten beantworten. An diesem Stab gemessen, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch ein gelungenes Urteil gesprochen, indem es Teile des Wahlrechts verwarf und neue Gesetze forderte. Die Kanzlerin nahm es mit Respekt zur Kenntnis und erklärte, der Bundestag sei zuständig. Dessen Präsident sagte sinngemäß, alle sollten in sich gehen. Aus der Koalition tönte, es seien nur Kleinigkeiten zu korrigieren, und die Opposition jubelte kräftig, sie hatte schließlich geklagt.
Als Bürger schüttelt man verwundert den Kopf und fragt sich: Wenn sich doch alle einigen könnten in diesen eher technischen Dingen, warum tun sie es nicht früher? Warum gibt sich der Bundestag Mal um Mal ein Wahlrecht, das später die Prüfung in Karlsruhe nicht besteht?

Bevor sich SPD und Grüne den Richterspruch zur parteipolitischen Beute machen, sollte bedacht werden, dass den neuen Regeln, obschon vielfach kritisiert, die Verfassungswidrigkeit nicht auf der Stirn geschrieben stand. Das Problem lag eher darin, dass sie erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik nicht im breiten Konsens verabschiedet wurden. Wie soll das wichtige politische Spiel denn stattfinden, wenn schon die Spielregeln streitig sind? Es konnte, es durfte so nicht gutgehen.

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Wie und welche Mehrheiten zu zählen und im Parlament abzubilden sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand spitzfindiger Dialektik zwischen Parlament und Gericht. Auf das letzte Urteil von 2008 reagierte die Koalition mit einer halbherzigen Lösung. Man tat nur so viel, wie unbedingt nötig erschien. Das Strukturproblem der Überhangmandate ging man nicht an. Warum sollte die Union auch, sie gedeiht gut in diesem warmen Regen, der einst auch die SPD zur Regierungsblüte getrieben hatte. Nun fürchteten die Sozialdemokraten wohl zurecht längere Trockenheit, während die Aussichten für die Union günstig sind. Wäre es andersherum, die SPD wäre wohl kaum in Namen von Volkswohl und Demokratie nach Karlsruhe gezogen.

Bildergalerie: Reaktionen auf das Urteil zum Wahlrecht

Alle wissen das, doch fehlt es am Eingeständnis vor allem der großen Parteien, das Wahlrecht im Laufe der Zeit zum Werkzeug ihres Machtstrebens umgeschmiedet zu haben. Jetzt will es jeder nur noch so nutzen, wie es ihm selbst nutzen kann. Dabei ist es mehr als ein Werkzeug, es gehört zum Fundament demokratischer Herrschaft. Und das muss so gebaut sein, dass es ein Gemeinwesen trägt. Sehr viel verlangen die Karlsruher Richter jetzt in der Tat nicht dafür, die legislativen Aufgaben sind machbar auch in kurzer Frist. Doch immerhin verlangen sie soviel: Die Politik soll dem Wahlrecht endlich seine Würde zurückgeben.

Der politische Prozess, in dem nun ein neuer Ansatz zu verhandeln ist, wird folglich wichtiger sein als dessen Ergebnis. Gedeckelt hat das Gericht, übrigens in recht freihändiger Manier, die Zahl der Überhangmandate, ansonsten hat es der Politik jenen weiten Raum belassen, den sie laut Verfassung bei diesem Thema haben muss. Ursache dafür dürfte nicht bloß richterliche Selbstbeschränkung sein, sondern auch der Umstand, dass es immer wieder Rechenexempel geben kann, die Schwierigkeiten machen. Das System ist kompliziert. Doch alles in allem ist es ein gutes System. Eine mathematische Unwucht, womöglich theoretischer Natur, wird das letzte sein, an dem unsere Demokratie zugrunde geht.

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