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Urteil. Vorsitzender Richter Michael Lembke am Donnerstag in Flensburg.

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Urteil in Flensburg: Fünffacher Babymord - sie wollte auf keinen Fall schwanger sein

Die Mutter, die fünf ihrer Babys tötete, ist in Flensburg zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. "Sie ist Täterin, aber kein Monstrum", sagte der Richter Michael Lembke.

Ganz zum Schluss wendet sich der Vorsitzende Richter direkt an Annika H. „Frau H.“, sagt Richter Michael Lembke, „Ich wünsche Ihnen, dass sie irgendwann Ihren inneren Frieden finden.“ Annika H. weint. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Flensburg hat die 29-Jährige am Donnerstag zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter spricht von einem Verbrechen „unvorstellbarer Dimension“. Doch er sagt auch: Die junge Frau ist „zwar Täterin, aber kein Monstrum“.

Annika H. bringt 2006 heimlich zu Hause ein Mädchen zur Welt und hält ihm den Mund zu, bis es erstickt. 2007 gebiert sie einen Jungen in einem Wald und stopft ihm Blätter in den Mund, bis auch er stirbt. Zwischen 2008 und 2011 bekommt sie noch einen Jungen und ein Mädchen. Sie ersticht die Neugeborenen. Das fünfte Baby, einen Jungen, gebiert sie im März 2012 im Badezimmer. Sie erstickt es. Juristisch heißt es Totschlag, was Annika H. getan hat.

Aber warum sie es tat, darauf hat das Gericht keine Antwort gefunden. Auch der psychiatrische Sachverständige fand keine Erklärung. Ihr Verteidiger spekuliert gestern in seinem Plädoyer über biochemische Fehlleistungen und nennt doch tatsächlich Eisbär Knut als Beispiel, dessen Mutter ihn einst verstoßen hat. Sein hilfloser Erklärungsversuch zeigt letztlich vor allem eines: Fassungslosigkeit auf allen Seiten.

Eventuell spielte eine Rolle, dass sie unbewusst ihre Familie in Gefahr sah, weil ihr Mann ihrer Meinung nach keine Kinder mehr wollte. Entsprechend äußerte sich Annika H. in einer Vernehmung bei der Polizei. Zudem lernte sie nie, Vertrauen zu anderen Menschen zu fassen. Dass das allein eine Erklärung ist, glaubt indes niemand. Selbst der Gutachter räumte vor Gericht ein, ihr Fall sei äußerst schwierig. Das Leben, das Annika H. im schleswig-holsteinischen Husum nach außen führte, war ein unauffälliges: Hotelfachfrau, Ehefrau und liebende Mutter ihrer beiden acht und zehn Jahre alten Töchter. Von den drei Kinderleichen im Keller ahnte niemand etwas.

Das Gericht geht von einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zum Zeitpunkt der Taten aus, wodurch ihre Schuld erheblich vermindert sei. Annika H. habe zwar gewusst, was sie tat, doch sei sie aufgrund ihres „psychischen Ausnahmezustands“ nicht in der Lage gewesen, anders zu handeln und damit das Leben der Kinder zu retten. „Sie wollte auf keinen Fall schwanger werden, also war sie es aus ihrer subjektiven Sicht auch nicht“, sagte Richter Lembke. Erst durch die Geburtswehen sei es zu einem „plötzlichen Einbruch der Realität“ in ihre scheinbar heile Kleinfamilienwelt gekommen. In Angst und Panik habe sie die Kinder zur Welt gebracht, getötet und ihr normales Leben einfach weitergeführt, „als sei nichts geschehen“. Drei der fünf toten Babys behielt sie im Keller bei sich. „Rationales Handeln war das jedenfalls nicht“, sagte der Richter.

Das Gericht nennt Annika H. eine „tragische Täterin“, die es „nie erlernt und erfahren hat, sich einer Vertrauensperson zu offenbaren“. Ihre Eltern trennen sich, als sie acht Jahre alt ist. Sie fragen das Kind, ob es mit dem Vater wegziehen wolle. „Mit dieser vermeintlichen Entscheidung war sie völlig überfordert“, sagte der Richter. Die Achtjährige willigte ein. Annika verlor ihre Schwester, ihre Mutter, ihre Freunde. Und sie begann, die Dinge mit sich selbst auszumachen, zu funktionieren. Die Sprachlosigkeit setzte sich in ihrer Ehe fort. „Mir tut es so unendlich leid, dass die fünf Kinder nie die Chance hatten, das Leben kennenzulernen“, sagt Annika H. in ihrem letzten Wort. Sie hoffe, dass sie sich und allen anderen irgendwann einmal die Frage beantworten könne: Warum?

Die Verteidigung hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben, die Staatsanwaltschaft von zehn Jahren gefordert. „Es war unwahrscheinlich wichtig, dass wir sie erwischt haben“, sagt die Staatsanwältin: „Sonst wäre das immer so weitergegangen.“ Ihr Mann verzeihe ihr, sagt seine Anwältin. Er sehe durchaus eine Chance für eine gemeinsame Zukunft. Wiebke Ramm

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