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Anti-Abzocke-Gesetz: Gesetz gegen Abmahnanwälte droht zu scheitern

Die Regierung streitet über Abmahnwellen unseriöser Inkassodienste und Gewinnspielanbieter.

Viele Verbraucher haben das schon einmal erlebt: Weil sie im Internet illegal Musik, Filme oder Computerprogramme getauscht haben, werden Internetnutzer kräftig zur Kasse gebeten. 4,3 Millionen Menschen im Alter von über 14 Jahren haben bereits Bekanntschaft mit Anwaltskanzleien gemacht, die auf die Ahndung solcher Urheberrechtsverstöße spezialisiert sind, hat eine Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben. Für die Betroffenen kann das teuer werden: „Beträge zwischen 500 und 1000 Euro sind normal“, weiß Lina Ehrig vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) – Geld, das sich die Abmahnanwälte und die Rechteinhaber teilen.

Mit dieser Praxis wollte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch in dieser Legislaturperiode aufräumen. Am Mittwoch sollte das Kabinett ihr „Anti-Abzocke-Gesetz“ verabschieden, doch der Punkt verschwand kurzfristig wieder von der Tagesordnung. Der Grund: Bernd Neumann, Kulturstaatsminister, hatte sein Veto eingelegt. „Ich konnte erreichen, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Kabinettbefassung am 6. Februar 2013 zunächst vom Tisch ist, so dass die Chance besteht, noch Korrekturen vornehmen zu können“, sagte Neumann am Donnerstag auf dem Deutschen Produzententag in Berlin. Die seriöse Rechtsdurchsetzung werde durch den Entwurf unzulässigerweise erschwert, meint Neumann. Dabei ist der Entwurf bereits ein Kompromiss. Ursprünglich wollte die Justizministerin die Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung von Privatleuten auf 80 Euro begrenzen, nach Kritik aus der Union sind es jetzt 155,30 Euro.

Zudem will Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Gesetz auch die Eintreibung zweifelhafter Forderungen erschweren. Inkassodienste sollen künftig auf Anfrage detailliert angeben, auf welche Forderung sie ihre Mahnung stützen und wie sich die Inkassogebühren zusammensetzen. Aus Angst vor den hohen Kosten zahlen viele Verbraucher, obwohl sie das gar nicht müssten, hat eine Untersuchung der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2011 ergeben. Danach waren 99 Prozent der Inkassoforderungen, die von den Verbraucherschützern untersucht worden waren, unberechtigt.

Dazu zählen oft Ansprüche von Gewinnspielbetreibern. Ein Großteil der meist am Telefon geschlossenen Verträge ist unzulässig. Das hindert die Unternehmen aber nicht daran, die Verbraucher unter Druck zu setzen. Auch hier will Leutheusser-Schnarrenberger die Bürger besser schützen. Verträge über Gewinnspiel-Dienste sollen nach ihrem Entwurf künftig nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich geschlossen wurden. Zudem sollen unerlaubt anrufende Firmen künftig härter bestraft werden. Sie sollen in Zukunft Bußgelder bis zu 300 000 Euro (heute: 50 000 Euro) zahlen müssen.

Doch nun ist das Vorhaben in Gefahr. Mit der Verschiebung sei das Gesetz tot, fürchtet die SPD. Die Kabinettsitzung am Mittwoch wäre die letzte Möglichkeit gewesen, das Gesetz in einem ordentlichen Verfahren durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, kritisierte die verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, am Donnerstag. Im Justizministerium sieht man das anders. „Das war nicht der letzte Termin“, sagte ein Sprecher, „das Projekt ist noch nicht gestorben.“ Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, habe man noch Zeit.

Verbraucherschützer fordern die Regierung auf, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. „Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Regelung, nicht erst in ferner Zukunft", sagte VZBV-Chef Gerd Billen dem Tagesspiegel. „Jeden Tag werden Verbraucher von unseriösen Abmahnanwälten oder windigen Inkassounternehmen zur Kasse gebeten. Es ist inakzeptabel, dass sich die Bundesregierung nicht einigen kann“, kritisierte Billen. Auch der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert, forderte die Union auf, ihre Blockade zu beenden. „Es ist unsäglich, dass dadurch der Schutz vor unseriösem Inkasso, Abmahnmissbrauch und Abzocke am Telefon weiter auf der Strecke bleibt“, sagte Schweickert dem Tagesspiegel.

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