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Auch das Grand Hyatt am Potsdamer Platz gehörte einst einem Fonds, in den auch der Stratego Grund das Geld der Anleger investiert hat.

© Mike Wolff (Tsp)

Anleger machen Verluste: Wenn Fonds abgewickelt werden

Viele Fonds werden derzeit aufgelöst. So auch der Stratego Grund, ein Dachfonds der Landesbank-Tochter LBB Invest. Die Anleger müssen mit Verlusten rechnen.

Von Carla Neuhaus

„Fast mein gesamtes Erspartes könnte weg sein“, sagt Maria Keller (Name geändert). „Dabei wollte ich es sicher anlegen.“ Immer wieder versagt ihre Stimme, während die Beamtin erzählt. Davon wie der Bankberater der Berliner Sparkasse ihr 2006 riet, ihr Geld – insgesamt 10 300 Euro – in einen Dachfonds namens Stratego Grund zu stecken. Wie sie über die Jahre immer wieder nachfragte, ob ihr Geld auch wirklich sicher angelegt sei. Wie der Berater sie selbst dann noch beruhigte, als der Fonds längst geschlossen war und Keller ihre Anteile nicht mehr zurückgeben konnte. Vor ein paar Tagen, in ihrer letzten Urlaubswoche, kam dann die Nachricht: Der Fonds werde aufgelöst. Keller bekam Panik. Ihre Anteile waren schon jetzt nur noch 8700 Euro wert. Nun fürchtete sie, selbst diesen Betrag nicht mehr zurückzubekommen.

So wie der 49-Jährigen aus Brandenburg geht es derzeit vielen Anlegern in der Region. Der Fonds, aufgelegt von der Landesbank-Tochter LBB Invest, ist fast ausschließlich über die Berliner Sparkasse vertrieben worden. Die will sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. „Wir haben jedem Anleger ein persönliches Gespräch angeboten“, sagte eine Sprecherin. Später ergänzte die Presseabteilung: „Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um das Vermögen unserer Kunden so weit wie möglich zu erhalten.“ Stratego Grund ist ein Dachfonds, der das Geld der Anleger wiederum in offene Immobilienfonds investiert hat. Von denen sind die meisten mittlerweile selbst geschlossen oder werden abgewickelt.

Offene Immobilienfonds galten als sichere Anlage

Über Jahre galten gerade offene Immobilienfonds als sichere Anlage. Die Bankmanager investierten das eingesammelte Geld in Bürogebäude, Hotels oder Wohnkomplexe. In der Krise wurde ihnen aber genau das zum Verhängnis. Denn Immobilien lassen sich nicht von jetzt auf gleich verkaufen. Als institutionelle Anleger das Vertrauen verloren, gerieten sie in Schieflage. Die Anleger sind seitdem verunsichert. „Bei uns ist die Frage, was Anleger offener Immobilienfonds tun sollen, eines der Hauptthemen in der Beratung“, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aber auch Anleger anderer Investmentfonds bekommen derzeit vermehrt die Nachricht, ihr Anlageprodukt werde abgewickelt. Der Grund ist in dem Fall meist, dass das Fondsvolumen zu klein ist und die Kosten überhandnehmen.

Anleger bekommen nur einen Bruchteil ihres Vermögens zurück

Bevor ein Anbieter seinen Fonds abwickelt, schließt er ihn. Die Anleger können ihre Anteile dann nicht mehr zurückgeben. Sie können sie höchstens noch über die Börse verkaufen – oder darauf hoffen, dass die Gesellschaft den Fonds wieder aufmachen kann. Offene Immobilienfonds dürfen allerdings nur für maximal zwei Jahre geschlossen werden. Haben die Fondsmanager dann immer noch nicht das Geld, um die Anleger auszuzahlen, müssen sie abgewickelt werden. Für Dachfonds wie den Stratego Grund gilt diese Regelung nicht. Sie können im Prinzip beliebig lange geschlossen bleiben. Gibt es aber keine Aussicht auf Besserung, werden auch sie aufgelöst. Dann trennt sich der Fondsmanager von allen Anlagen, in die er das Geld der Investoren gesteckt hat. Trotzdem bekommen die Anleger in einem solchen Fall nur einen Bruchteil ihres eingesetzten Vermögens zurück. Zum einen können die Fonds selbst die Papiere, in die sie investiert haben, nur mit Abschlägen verkaufen. Zum anderen müssen sie mit den Erlösen Kredite bedienen, die Verwaltung des Fonds und die Depotbank bezahlen. Nur was dann noch übrig ist, wird an die Anleger ausgeschüttet. Im Fall des Stratego Grund soll es im September eine erste Ausschüttung in Höhe von 25 Prozent des derzeitiges Wertes der Anteile geben.

Der Verkauf des Fonds an der Börse ist ein Minusgeschäft

Bis ein Fonds komplett aufgelöst ist, vergehen meist Jahre. Der Stratego Grund soll zum Beispiel bis Mitte 2015 abgewickelt sein. Wer dringend Geld braucht, kann seine Anteile – solange die Auflösung des Fonds noch andauert – an der Börse verkaufen. „Wer verkauft, ist die Unsicherheit über die weitere Entwicklung los und muss nicht fürchten, zukünftig weitere Verluste zu erleiden“, sagt Oelmann. Allerdings ist ein Verkauf an der Börse ein Minusgeschäft. So wurden die Anteile des Stratego Grund am Mittwoch zu einem Kurs von 14,86 Euro gehandelt, ihr Wert (gemessen am Fondsvermögen) liegt aber noch bei 23,68 Euro. Abschläge von rund 30 Prozent sind normal. Zudem fallen für den Verkauf meist Gebühren an. „Die Entscheidung muss jeder selbst treffen“, sagt Oelmann. Ob es im Einzelfall besser ist, die Anteile an der Börse zu verkaufen oder auf die Ausschüttungen zu warten, lässt sich schwer sagen. „Unsere ersten Erfahrungswerte zeigen aber, dass meist diejenigen Verbraucher besser dastanden, die auf die Ausschüttungen gewartet haben“, sagt Oelmann. Das rät auch die LBB Invest im Fall des Stratego Grund – sie geht davon aus, dass diejenigen Anleger am Ende mehr Geld wiedersehen, die abwarten.

Verbraucherschützer raten, alles prüfen zu lassen

Die Verbraucherschützerin rät, den eigenen Fall rechtlich prüfen zu lassen, wenn man das Gefühl hat, beim Kauf falsch beraten worden zu sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Bank den Kunden nicht über die sogenannte Kick-back-Zahlung informiert hat: Das ist eine Art Provision, die die Bank für die Vermittlung des Fonds bekommt. Verschweigen die Banken den Kunden, dass dieses Geld fließt, können die Anleger die Bank auf Schadenersatz verklagen. Auch im Fall des Fonds Stratego Grund prüfen Anwälte, für ihre Mandanten Klage wegen Falschberatung gegen die Berliner Sparkasse zu erheben. „In erster Linie sind die Fondsanteile an Kunden verkauft worden, die null Risiko eingehen wollten – und das selbst dann noch, als in der Finanzkrise ein offener Immobilienfonds nach dem anderen geschlossen wurde“, sagt die Berliner Anwältin für Kapitalmarktrecht Claudia Köhler. Nachweisbar sei das in Einzelfällen anhand von Beratungsprotokollen, in denen die Anleger als „sicherheitsorientiert“ eingestuft wurden. Gibt es ein solches Protokoll nicht, lässt sich die Falschberatung meist nur nachweisen, wenn es Zeugen gibt. Auch Maria Keller will jetzt klagen. Für sie geht es um ihre Existenz. Vor zehn Jahren hat sie für sich und ihren Sohn ein Haus gekauft, im Norden von Berlin. Im November läuft ihr Kredit aus, eine Anschlussfinanzierung hat sie bereits vor drei Jahren abgeschlossen. Doch einen Teil der Schuld muss sie im Herbst tilgen. Dafür waren die 10 300 Euro gedacht, die sie in dem Fonds angelegt hat. Keller fürchtet nun, dass ihr Haus an die Bank geht, wenn sie nicht zahlen kann.

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