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Einbrüche in Deutschland haben in den vergangenen Jahren zugenommen.

© dpa

Einbruchschutz: Der Bund bezuschusst sichere Türen und Fenster

Wer sich als Mieter oder Hausbesitzer besser gegen Einbrecher schützt, bekommt dafür künftig einen Zuschuss vom Staat.

Hauseigentümer und Mieter können ab sofort Zuschüsse für den Einbau von Alarmanlagen oder sicheren Türen und Fenstern zum Schutz gegen Einbrecher beantragen. Die Anträge können direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden, wie das Bundesbauministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der Bund stellt für den Einbruchschutz in diesem sowie in den kommenden beiden Jahren jeweils zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Es gibt Zuschüsse von 200 bis 1500 Euro

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Bezuschusst werden zehn Prozent der Handwerker- und Materialkosten. Die Investitionskosten müssen damit also mindestens 2000 Euro betragen. Bezuschusst werden Kosten bis maximal 15.000 Euro. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen, die Nachrüstung von Fenstern mit einbruchhemmenden Gittern oder Rollläden und der Einbau von Meldeanlagen wie Kamerasysteme. Die ursprünglichen Pläne sahen vor, dass bereits Investitionen ab 500 Euro gefördert werden sollten. Dies wurde nun auf eine Mindestsumme von 2000 Euro angehoben. Zu den Gründen machte die KfW zunächst keine Angaben.

Der Staat fördert auch den altersgerechten Umbau

Zugleich gibt es künftig höhere Zuschüsse beim altersgerechten Umbau. Wer den Einbruchschutz mit solchen barrierefreien Umbauten verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss von insgesamt mindestens 200 Euro bis höchstens 5000 Euro beantragen. Beides ist - anders als bisher - auch getrennt voneinander möglich. Gefördert werden beim altersgerechten Umbau zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren. Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können maximal 6250 Euro Zuschuss beantragt werden.

Ein Handwerksbetrieb muss die Arbeiten ausführen

Voraussetzung ist bei allen Umbauten, dass diese durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden. Der Antrag muss zudem immer vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Umbauten werden nicht gefördert, ebenso keine Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen. "Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden", erklärte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Die Investitionen machten sich bezahlt. Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. 2014 stieg die Zahl laut Polizeistatistik erneut um 1,8 Prozent auf mehr als 152.000 Fälle. AFP

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