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Klappe halten – der beste Weg, sich vor übereilten Entscheidungen zu schützen.

© dpa

Vertragsschlüsse am Telefon: Einmal Ja reicht nicht: Kunde soll bestätigen

Im Kampf gegen die unerlaubte Telefonwerbung machen die Länder mit einem eigenen Gesetzentwurf Druck. Danach sollen am Telefon geschlossene Verträge erst dann wirksam werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt.

Einem entsprechenden Antrag von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin schloss sich am Freitag im Bundesrat eine Mehrheit an, darunter auch schwarz-gelb regierte Länder. Der Düsseldorfer Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, die 2009 beschlossenen Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung hätten nicht die erhoffte Wirkung gehabt. Noch immer gebe es zahlreiche Beschwerden über Belästigungen durch Werbeanrufe. Allein zwischen März und November 2010 hätten die Verbraucherzentralen 80 000 Beschwerden bekommen. „Die Fakten zeigen, dass die derzeitige Rechtslage nicht ausreicht“, betonte Kutschaty.

Nach dem Willen der Länder sollen telefonische Willenserklärungen von Verbrauchern erst dann wirksam werden, wenn innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung per Brief oder E-Mail vorliegt. Bisher kann man seine Zustimmung zum Vertragsschluss nur innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Tut man das nicht, ist der Vertrag gültig. Zudem wollen die Länder das Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung von 50 000 auf 250 000 Euro erhöhen. Das soll auch für Anrufe durch Wählautomaten gelten. Verbraucherschützer unterstützen die Länderinitiative. „Der Telefonterror wird abnehmen, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt“, sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Er forderte den Bundestag auf, den Beschluss der Länderkammer schnellstmöglich umzusetzen. Doch ob das passiert, ist fraglich. Denn die Bundesregierung plant ein eigenes Gesetz, ist sich aber noch nicht einig, wie die Regelung aussehen soll. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) setzt sich für eine Bestätigungslösung ein, die der Länderinitiative nahekommt. Ihr Vorschlag: Immer dann, wenn ein Unternehmen einen Verbraucher ohne dessen vorherige Einwilligung anruft, soll der Vertrag erst dann wirksam werden, wenn der Kunde ihn hinterher bestätigt.

Das lehnt der Koalitionspartner FDP ab. Die vom Bundesrat geforderte Bestätigungslösung würde den Verbrauchern nicht mehr bringen als die jetzt schon bestehende Widerrufsmöglichkeit, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Stephan Thomae. „Bei den Opfern handele es sich um rechtsunkundige Bürger, die sich nicht zur Wehr setzen oder die die oftmals geringfügigen Beträge einfach bezahlen, um ihre Ruhe zu haben“, erklärte Thomae. Das würde sich mit Einführung der Bestätigungslösung nicht ändern. Eine Ausnahme sei nur für die Vermittlung von Gewinnspielen denkbar. „Hier sind die Verbraucher besonders schutzwürdig“, räumte Thomae ein.

Das zuständige, FDP-geführte Bundesjustizministerium hält sich bedeckt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte überprüfen lassen, ob und wie das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung wirkt. Der im Februar vorgelegte Bericht zeigt, dass besonders im Bereich von Gewinnspielen noch einiges im Argen liegt. Verbraucherschützer vermuten, dass Leutheusser-Schnarrenberger zwar eine Bestätigungslösung anstrebt, sich aber auf den Gewinnspielbereich beschränken will. Bestätigt wird das im Haus an der Mohrenstraße aber nicht: „Wir beraten noch“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

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