EU-Verbot der Glühbirne : Trennungsschmerz im Lampenladen

19.08.2012 00:00 UhrVon Markus Fischer

Mit „stoßfesten Glühlampen“ umgehen Hersteller und Händler die Regeln der EU. Eine Lücke in der Verordnung macht es möglich. Viele Kunden sind darüber sehr glücklich - doch ihre Freude wird wahrscheinlich nicht von Dauer sein.

Stoßfeste Lampen sind für Handwerker oder Grubenarbeiter gedacht.

Das Ehepaar im Baumarkt freut sich jedenfalls, dass die Hersteller so kreativ geworden sind und sie die gute alte Glühbirne noch im Laden kaufen können. Obwohl sie keine Handwerker oder Grubenarbeiter sind, denn für die war die stoßfeste Glühlampe eigentlich gedacht.

„Die sind nicht für den allgemeinen Gebrauch“, betont Bernd Glaser von Philips, einem der größten Produzenten – und behauptet: „Wir beliefern die Märkte nicht mit diesen Speziallampen“. Wie konnte das Ehepaar die Glühlampen dann dort kaufen? „Der Toom-Baumarkt bezieht die stoßfesten Lampen direkt von Philips“, sagt Sprecherin Daniela Bluhm von der Rewe-Group, zu der auch die Toom-Baumärkte gehören. Sonderbar.

Konkurrent Osram liefert zwar nicht an die Toom-Baumärkte, hätte damit aber kein Problem. „Wenn ein Kunde bei uns bestellt, würden wir liefern“, sagt eine Osram-Sprecherin. Solange die Produkte richtig gekennzeichnet sind, wähnen sich die Hersteller in Sicherheit. Der Verkäufer im Baumarkt könnte die stoßfesten Glühlampen wieder einsammeln und sie in eine andere Abteilung bringen, dann wäre die EU vermutlich besänftigt.

An der Kasse des Baumarkts ist eine lange Schlange. Nächstes Mal soll die Tochter doch lieber im Internet für sie bestellen, sagt die Frau zu ihrem Mann. Bei Amazon zum Beispiel findet man die Speziallampen in der Rubrik Beleuchtung. Ein Hinweis, dass diese nicht für den Hausgebrauch gedacht sind, findet sich nirgends.

Beim Warenhaus Manufactum hieß es bislang auf der Internetseite, dass stoßfeste Glühlampen für den Haushalt zwar nicht vorgesehen, aber uneingeschränkt geeignet seien. Das wurde inzwischen geändert. Stoßfeste Lampen werden nun als „technisch der alten Haushaltslampe erstgradig verwandt“ bezeichnet. Damit sei man auf der sicheren Seite, glaubt Stefan Ernst von Manufactum.

Da ist sich Floris Akkerman vom BAM nicht so sicher: Einerseits zu sagen, dass es sich um Speziallampen handele, sie aber andererseits als haushaltstauglich zu bezeichnen, sei eine rechtliche Grauzone.

„Ich bin skeptisch, dass die damit durchkommen“, sagt Frauke Rogalla vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Sobald sich Gerichte mit den stoßfesten Glühlampen beschäftigten, müssten die wohl vom Markt genommen werden. Und Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe ärgert sich über die Versuche, das Verbot zu umgehen: „Wir haben eine Pseudo-Nostalgie. Es gibt bestimmte Technologien, die sterben zu Recht und dazu gehört die Glühbirne.“ Er fordert die Behörden auf, tätig zu werden: „Ich verstehe nicht, wieso es so schwerfällt, endlich einmal Kante zu zeigen und zu sagen: Wir stehen zum Umweltschutz.“

Wenigstens das Rentnerpaar, das die Birnen hinter der Kasse in seine Tüten packt, kann gelassen bleiben – der Kauf von Glühlampen wird nicht verboten.

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