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Die Bundesregierung plant eine Schlichtungsstelle, um Betroffenen bei Löschanträgen an Suchmaschinenbetreiber wie Google zu helfen. Die Entscheidung über das Löschen von Internetverweisen dürfe nicht allein den Konzernen überlassen werden.

© AFP

EuGH-Urteil zu Google: Streit über das „Vergessenwerden“

Google soll Links löschen, aber wer entscheidet, was gelöscht wird. Im Gespräch ist eine Schlichtungsstelle, doch Datenschützer sind skeptisch.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof zum „Recht auf Vergessenwerden“ hat eine Debatte darüber ausgelöst, wie dieses Recht umgesetzt werden soll. Aus den Reihen der Union kommt der Vorschlag, eine Schiedsstelle einzurichten. Es müsse verhindert werden, „dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“, teilte der zuständige Staatssekretär im Innenministerium, Ole Schröder (CDU), in einer Stellungnahme mit. Dafür käme „eine Verpflichtung zur Einführung geeigneter Streitschlichtungsmechanismen“ in Betracht. Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, steht dem Vorstoß eher skeptisch gegenüber. Auch der für Google zuständige Hamburger Beauftragte für den Datenschutz sieht noch viele offene Fragen.

Google entwickelt ein Verfahren, wie mit den Löschanfragen umgegangen werden soll

Viele Tausend Anfragen sind schon bei Google eingegangen. Seit der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Suchmaschinen Links zu Inhalten löschen müssen, wenn ein Nutzer dabei sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, hat Google viel zu tun. „Die Umsetzung ist kompliziert, sie bedarf gründlicher Prüfung, nicht zuletzt wegen der vielen Sprachen, die hier betroffen sind“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Sobald ein praktikables Verfahren entwickelt sei, würden die Nutzer informiert.

Die CDU schlägt eine "regulierte Selbstregulierung" vor

Die Politik denkt derweil über Alternativen nach, denn es soll nicht so aussehen, als ob Google am Ende entscheidet, was gelöscht wird. Im Innenministerium wird über eine Verpflichtung zur Einführung geeigneter Streitschlichtungsmechanismen nachgedacht. Doch wie die genau aussehen sollen, darüber wird noch diskutiert. Thomas Jarzombek, internetpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlägt eine „regulierte Selbstregulierung“ vor, wie es sie zum Beispiel im Jugendschutz gibt. Demnach würde zunächst ein klarer gesetzlicher Rahmen vorgegeben, wann etwas gelöscht werden kann. Unabhängige Experten würden dann über die Anträge der Bürger entscheiden. So würden die Datenschutzbehörden entlastet und die Entscheidung weder Google noch staatlichen Stellen überlassen. „Es muss auch eine Lösung sein, die nicht nur für Google, sondern auch für Start-ups praktikabel ist, die gar nicht in der Lage wären, Tausende Anfragen zu bearbeiten“, sagte Jarzombek dem Tagesspiegel.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bezweifelt, ob dies mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Auch die Datenschützer sind skeptisch: „Ich gehe davon aus, dass die Vorschläge eine alternative Schlichtungsmöglichkeit vorsehen, die nicht die unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Länder ersetzen soll“, sagte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar, der für Google zuständig ist. „Ich begrüße die interessanten Beiträge zu der Problematik, würde mir aber eine stärkere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten wünschen.“

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