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Der Rechner fürs Gehalt bringt Durchblick: Wie bleibt mehr in der Tasche?

Wie viel bleibt nach Abzügen und Steuern vom Lohn übrig? Mit einem Brutto-Netto-Rechner finden Sie heraus, wie mehr in der Tasche bleibt.

Neuer Job, neues Glück. Die meisten Menschen möchten sich bei einem Jobwechsel finanziell verbessern. Dabei ist es heutzutage selbstverständlich, das Wunschgehalt bereits in der Bewerbung anzugeben.

Meistens als Bruttogehalt, also vor Abzug der Lohnsteuer, anderen Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Doch wie hoch muss das Bruttogehalt ausfallen, damit die gewünschte Nettosumme in der Tasche bleibt? Diese Frage kann sich jeder einfach online mit einem Brutto-Netto-Rechner selbst beantworten, noch bevor eine Bewerbung losgeschickt wird. Doch auch wenn kein Job-Wechsel geplant ist lohnt sich ein Blick auf den Brutto-Netto-Rechner, um seine Abgaben zu optimieren.

Dabei ist die Lebenssituation ganz entscheidend für das Nettogehalt, also das, was übrig bleibt nach all den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Den größten Einfluss hat dabei die Steuerklasse. Diese wird auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet und bestimmt je nach Steuerklasse die Höhe der fälligen Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuern in Relation zum Bruttogehalt.

Brutto-Netto-Rechner: Zwei Männer stehen auf Geldscheinen, hinter ihnen steht das Wort Gehalt auf Scrabble-Buchstaben
Mit einem Brutto-Netto-Rechner lässt sich schon mal durchspielen, was die Gehaltserhöhung oder der neue Job bringen könnten.

© dpa

Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklasse richtet sich in der Regel nach dem Familienstand des Arbeitsnehmers. Besonders ungünstig ist die Steuerklasse 1, die Ledige, getrennt Lebende, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder in Deutschland haben. Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 haben im Gegensatz zu Beschäftigten mit anderen Steuerklassen, wie z.B. verheirateten Paaren, relativ hohe steuerrechtliche Abzüge.

Wenn man alleinerziehend, verwitwet oder geschieden mit mindestens einem Kind ist, und Kindergeld bezieht, wird die Klasse 2 vergeben. Dabei profitiert man insbesondere vom Kinderfreibetrag, der für jedes zu berücksichtigende Kind 7008 Euro pro Jahr beträgt, vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und noch weiteren Freibeträgen. Unterm Strich zahlen Arbeitnehmer mit Steuerklasse 2 weniger Steuern als diese mit Steuerklasse 1. Noch bessere Karten bezüglich der Steuerabzüge hat man als verheirateter Arbeitnehmer, denn dann  kann man zwischen den Steuerklassen wählen.

Eheleute sollten mit Brutto-Netto-Rechner planen

Am vorteilhaftesten für das Nettogehalt ist die Steuerklasse 3, zeigt auch der Brutto-Netto-Rechner. Diese bekommen verheiratete Alleinverdiener. Durch das Ehegattensplitting kann der Vielverdiener die Klasse 3 erhalten, wenn der Ehepartner mit dem geringeren Lohn (zum Beispiel einem Minijob oder als Teilzeitkraft) die besonders ungünstige Klasse 5 wählt. Für den geringeren Lohn fallen in diesem Fall trotz der ungünstigen Klasse kaum Steuern an, während das hohe Einkommen zugunsten der Eheleute beziehungsweise der Familie begünstigt wird.

Wenn allerdings die Eheleute etwa gleichviel Lohn verdienen, empfiehlt sich für beide die Steuerklasse 4. Die höchste Steuer müssen Berufstätige mit der Klasse 6 abführen. Diese gilt aber nur für ein weiteres Dienstverhältnis, wird also dann fällig, wenn regelmäßige Nebeneinkünfte versteuert werden müssen.

Rechenbeispiel mit zwei Steuerklassen bei einem Gehalt von 2500 Euro

Wie extrem die Unterschiede ausfallen können und wie hilfreich ein Brutto-Netto-Rechner ist, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Ein 35-jähriger lediger Angestellter ohne Kinder mit der Steuerklasse 1 und einer Kirchenzugehörigkeit bekommt bei einem Bruttoverdienst von 2500 Euro nur 1.614,50 Euro netto auf die Hand. Damit bleiben vom eigentlichen Lohn nur 65 Prozent übrig, der Rest geht für Steuern und Sozialabgaben drauf. Der Prozentsatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt dabei 14,6 Prozent. Umgerechnet sind das 182,50 Euro, die an die Krankenkasse gezahlt werden müssen. Als verheirateter 35-Jähriger mit der Steuerklasse 3 und ohne Kirchenzugehörigkeit bleiben von den 2500 Euro brutto 1876,05 Euro netto übrig. Das sind 75 Prozent des Bruttogehalts. Der Brutto-Netto-Rechner eignet sich, um hier den Überblick zu behalten. 

Sozialabgaben sind die Konstante

Was allerdings in beiden Rechenbeispielen unverändert bleibt, sind die Sozialabgaben, sofern man gesetzlich pflichtversichert ist. Diese betragen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammengenommen 510,63 Euro. Das sind also gut 20 Prozent bei einem Bruttogehalt von 2500 Euro. Demnach müssen Unverheiratete in unserem Rechenbeispiel 15 Prozent Einkommenssteuer abführen, während Verheiratete bei gleichem Lohn nur fünf Prozent bezahlen. Je höher der Lohn, desto größer werden Steuersatz und Sozialabgaben. Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland derzeit bei 47,5 Prozent. Dieser kommt aber erst bei einem Jahreseinkommen von mindestens 250 731 Euro zum Tragen. Laut dem Statistischen Bundesamt zahlten im Jahr 2009 57 942 Deutsche den Spitzensteuersatz. Das waren 0,22 Prozent aller Steuerpflichtigen.

Stellschraube Krankenversicherung

Eine andere Variable beim Gehaltsrechner ist die Krankenversicherung. Insbesondere als Freiberufler, Selbständiger und Beamter kann man jederzeit einkommensunabhängig zur privaten Krankenversicherung wechseln. Als Arbeitnehmer muss man hingegen ab dem Jahr 2014 mindestens 4.462,50 Euro brutto verdienen, um sich privat krankenversichern zu können. Zudem muss diese Grenze drei Jahre in Folge überschritten werden. Oft ködern private Krankenversicherungen neue Mitglieder mit niedrigen Monatsbeiträgen und dem Privileg der bevorzugten Behandlung beim Arzt. Allerdings verlangen die günstigen Tarife meist eine Zuzahlung des Patienten bei Behandlungen und Medikamenten. Deshalb sollten die Vor- und die Nachteile gründlich abgewogen werden, bevor eine Entscheidung für die private Krankenversicherung getroffen wird.

Ein Gehaltsrechner hilft das eigene Einkommen im Auge zu behalten und die Abgaben zu optimieren. Berechnungen mit dem Gehaltsrechner zeigen: Ganz klar werden verheiratete Paare beim Einkommenssteuersatz begünstigt. Zumindest finanziell lohnt sich damit eine klassische Ehe. – Hauptsache die Romantik bleibt dabei nicht auf der Strecke.

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