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Aktenkundig. Für Verkehrsverstöße gibt es Punkte in Flensburg. Das 40 Jahre alte System ist jetzt reformiert worden: Bußgelder und Punktwerte haben sich verändert. Auto- aber auch Radfahrer müssen sich auf neue Regeln einstellen, so kostet das Überfahren einer roten Ampel nun mindestens 60 Euro.

© dpa

Flensburg: Neue Regeln für Verkehrssünder: Schon bei acht Punkten ist der Führerschein weg

Seit Anfang des Monats gilt für Verkehrssünder ein neues System. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg.

Sie ist der Schrecken fast aller Autofahrer: die Flensburger Punktekartei. Wer die Verkehrsregeln verletzt, der landet hier. Das ist seit 40 Jahren so, und das wird auch so bleiben. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Tagen aber einiges geändert. Das beginnt schon bei den Bezeichnungen für die berühmt-berüchtigte Kartei. Aus dem „Mehrfachtäter-Punktesystem“ ist am 1. Mai das „Fahreignungsbewertungssystem“, aus dem „Verkehrszentralregister“ das „Fahreignungsregister“ geworden. Das ist aber bei Weitem nicht alles, was sich der damalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im vergangenen Jahr ausgedacht hat. „Einfacher, gerechter und transparenter“, so Ramsauer damals, sollte das berüchtigte Punktesystem durch die Reform werden. Das ist nach Meinung von Experten jedoch höchstens teilweise gelungen.

WENIGER PUNKTE

Reformiert wurde vor allem das Rechensystem der Flensburger Kartei. Bis zum 1. Mai galt ein Raster von einem bis zu 18 Punkten, die Verkehrsteilnehmer maximal ansammeln durften. Bei mehr als 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Jetzt ist der Lappen schon bei acht Punkten weg. Allerdings werden die Punkte nun auch anders berechnet als früher: Bisher war für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von einem bis zu sieben Punkten alles möglich, jetzt kassiert man nur noch einen, zwei oder drei Punkte. Mit einem Punkt werden dabei verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Darunter fallen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h oder das Unterschreiten des gebotenen Abstandes. Mit zwei Punkten werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen innerorts von mehr als 31 km/h und außerorts von mehr als 41 km/h. Drei Punkte kassiert man für hohe Geschwindigkeitsübertretungen oder Alkoholdelikte, die zu Unfällen führen.

NEUE SCHWELLE: 60 EURO

Entscheidend für Verkehrsteilnehmer ist die neue Schwelle, ab der überhaupt Punkte vergeben werden. Galt früher die magische Grenze von 40 Euro Bußgeld, so sind es nun 60 Euro. Künftig werden nur noch Delikte mit verkehrsrelevantem Hintergrund mit Punkten geahndet. Deshalb sind einige Verstöße aus dem Punkteraster herausgefallen, umgekehrt wurden aber für viele Verstöße die Bußgelder erhöht. So kostet das Überfahren einer roten Ampel nun 60 statt bisher 40 Euro. Gleiches gilt beispielsweise für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht, Missachtung der Kindersicherungspflicht oder auch das Telefonieren am Steuer. Nicht mehr eingetragen wird etwa das Einfahren in die Umweltzone ohne entsprechende Plakette. Das Bußgeld dafür hat sich dennoch von 40 auf 80 Euro erhöht. Gleiches gilt für das Fahren ohne Kennzeichen, das künftig 60 Euro kostet.

PUNKTE ABBAUEN

Die langfristig wohl wichtigste Veränderung ist die Neuregelung zum Punkteabbau. Künftig verjährt jedes Delikt einzeln, kommen neue Punkte hinzu, so hat jedes Vergehen seine eigene Verfallsfrist. Diese wurden aber teils kräftig angehoben. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt geahndet werden, verfallen nach zwei Jahren und sechs Monaten. Bei Delikten, für die zwei Punkte vergeben wurden, gilt nun eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis sind es sogar zehn Jahre.

Der Abbau von Punkten durch die Teilnahme an Fahreignungsseminaren, etwa in Fahrschulen, wurde ebenfalls stark eingeschränkt. Alle fünf Jahre kann einmal durch ein solches Seminar ein Punkt abgebaut werden. Allerdings nur dann, wenn insgesamt höchstens fünf Punkte angesammelt wurden. Für den Abbau von Punkten gilt eine Karenzzeit von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist gelten für Vergehen, die vor Inkrafttreten der Reform begangen wurden, noch die alten Regelungen. Entsprechend dem neuen Punkteraster gliedern sich auch die Maßnahmen des Kraftfahrtbundesamtes. Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten wird verwarnt und bei acht Punkten und mehr ist der Führerschein weg.

Wichtig für alle, die schon Punkte in Flensburg haben: Diese werden kohärent zu den neuen Regelungen überführt. So wird aus einem bis drei „alten“ Punkten ein neuer, aus acht bis zehn werden vier neue und 14 bis 15 Punkte werden zu sechs neuen Punkten umgerechnet.

RADFAHRER

Übrigens sind auch Radfahrer von der Neuregelung betroffen. Das Überfahren einer roten Ampel kostet nun mindestens 60 Euro und gibt immer noch einen Punkt. Zwei Punkte und 350 Euro kassiert man für das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke. „Fahrrad-Verstöße sollte man nicht unterschätzen“, mahnt der Fahrradclub ADFC: 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer haben auch einen Auto-Führerschein.

Am Ende werden auch die Briefe mit den Bußgeldern fünf Euro teurer. Sie kosten künftig 28,50 Euro an Gebühren.

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