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Wirtschaft: Geprellter Anleger droht mit Gerichtsvollzieher

Ex-Senator Rasch soll Schadenersatz leisten

Berlin – Im Falle des ehemaligen Berliner Schulsenators Walter Rasch, der vom Landgericht Potsdam zu Schadenersatz an Anleger des MSF Master Star Fonds verurteilt worden ist, hat jetzt ein erster Kläger die Vollstreckung beantragt. Rasch ist Geschäftsführer des mittlerweile insolventen MSF. Das Potsdamer Landgericht hatte Ende Juni einem Kleinanleger einen Schadenersatz von rund 15 000 Euro zugesprochen und Fehler im Verkaufsprospekt gerügt. Dafür hatte es Rasch mitverantwortlich gemacht. Rasch hatte angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Der ehemalige FDP-Politiker und heutige Chef des Bundesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hatte jedoch keine Sicherheit geleistet, wie dies von den KTAG Rechtsanwälten, den Vertretern des Kleinanlegers, gefordert worden war. Rechtsanwalt André Tittel hat daraufhin beim Landgericht Potsdam die Vollstreckung beantragt. „Wir warten nur noch auf eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, dann beauftragen wir einen Gerichtsvollzieher, sagte Rechtsanwalt Tittel am Freitag dem Tagesspiegel.

Nach Angaben von Tittel sind gegen Rasch weitere Klagen anhängig. Er empfiehlt daher seinen Mandanten, so schnell wie möglich die Vollstreckung einzuleiten, falls Rasch nicht von sich aus zahlen sollte. „ Insgesamt geht es um eine Schadensumme von bis zu 40 Millionen Euro“, sagte Tittel. Allein die Kanzlei KTAG vertritt rund 80 Anleger, die Schäden von rund 150 000 Euro geltend machen. „Wer zuerst seinen Schaden anmeldet und den Prozess gewinnt, hat die größten Chancen, ihn ersetzt zu bekommen“, sagt Tittel.

Die Rechtsanwälte werfen Rasch vor, für den fehlerhaften Prospekt verantwortlich zu sein. Dies bestreitet Rasch, der erklärte, der Prospekt von MSF sei von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche geprüft und nicht beanstandet worden. Neben dem Urteil aus Potsdam billigte auch das Landgericht Berlin insgesamt 13 Anlegern vollen Schadenersatz zu. Allerdings liegen hier die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor.

Raschs Anwalt, Ulf Schillhorn, erklärte am Freitag auf Anfrage: „Ich gehe davon aus, dass Herr Rasch die Vollstreckung dadurch abwendet, dass er eine Sicherheit leisten wird.“ Ihm sei bisher aber noch nicht bekannt, dass die Gegenseite die Vollstreckung beantragt habe. Schillhorn verwies darauf, dass auch der Kläger zunächst eine Sicherheit leisten und eine Bankbürgschaft vorlegen müsse. Auf diese Weise ist die Rückzahlung sichergestellt, falls die Urteile der Landgerichte später vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof aufgehoben werden sollten.

Schillhorn wiederholte die Argumentation von Rasch. Dieser habe sich auf die Prüfung von Deloitte & Touche verlassen dürfen, zumal Rasch nicht Kaufmann, sondern Politologe sei. Im Übrigen hätten die Wirtschaftsprüfer auch alle Anlageentscheidungen des Fonds geprüft. Für eine Verurteilung zu Schadenersatz müsse man Rasch nachweisen, dass er „sorgfältiger“ hätte vorgehen müssen.

Der Fonds war im Jahr 2005 in die Insolvenz gegangen, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Fonds im Juni 2005 geschlossen hatte. Über diese Entscheidung wird aber noch vor den Verwaltungsgerichten gestritten. Die Schließung hatte Schlagzeilen gemacht, weil der Master Star Fonds auch von Ex-Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) und den drei ehemaligen Staatsekretären Helmut Holl (SPD), Wighardt Härdtl (CDU) und Michael-Andreas Butz (CDU) Anlegern als ergänzende Altersvorsorge empfohlen worden war. Mehr als 7000 Anleger zahlten vom Jahr 2003 an rund 40 Millionen Euro ein.

Rechtsanwalt Tittel schaltet nach den Erfolgen vor den Landgerichten in Potsdam und Berlin nun einen Gang höher. Er will auch eine Klage gegen Michael-Andreas Butz vorbereiten, sagte er dem Tagesspiegel.

Daniel Rhee-Piening

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