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Streiken wird schwieriger, wenn demnächst die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern den Ton angibt. Womöglich auch bei der Bahn.

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Exklusiv

Gesetz zur Tarifeinheit: Klatsche für die Regierung

Kurz vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens gibt es eine Klatsche für die Regierung: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht im geplanten Gesetz zur Tarifeinheit einen Eingriff ins Grundgesetz. Die Arbeitgeber verteidigen das Vorhaben.

Rund fünf Jahren haben die Arbeitgeber dafür gekämpft, jetzt kommt das geplante Gesetzt über die Tarifeinheit in den Bundestag. Doch es gibt Gegenwind. Das Gesetz „stellt einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit dar“, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das dem Tagesspiegel vorliegt. Alles in allem seien verfassungsrechtliche Bedenken „nicht von der Hand zu weisen (...), dieser Grundrechtseingriff dürfte nicht gerechtfertigt sein". Am kommenden Donnerstag ist die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag. Die Regierung will künftig in Betrieben, wo mehrere Tarifverträge für identische Beschäftigtengruppen gelten, dem Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Vorrang geben. Da dadurch aber die Möglichkeiten der kleineren Gewerkschaften erheblich eingeschränkt werden, sieht der Wissenschaftliche Dienst die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 (3) Grundgesetz betroffen.

Arbeitgeber sprechen von der "Ausgestaltung eines Grundrechts"

Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA), weist das zurück. „Der Gesetzentwurf stellt nur eine Regel auf für den Kollisionsfall“, sagte Göhner dem Tagesspiegel. Also wenn zwei Gewerkschaften und Tarifverträge auf dieselben Arbeitnehmer zielen. In diesem Fall müsse es Klarheit darüber geben, welcher Tarifvertrag gilt. „Das am ehesten mit der Verfassung zu vereinbarte Prinzip ist das Repräsentationsprinzip“, was der Mehrheitsgewerkschaft Vorrang einräumt. Im Übrigen sei das Gesetz kein Eingriff, „sondern eindeutig die Ausgestaltung eines Grundrechts“, meinte Göhner. Die BDA arbeitet seit fünf Jahren an einer gesetzlichen Regelung. Im Jahr 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben zugunsten der Tarifpluralität. In der Folge befürchten die Arbeitgeber, aber auch große Teile des DGB, dass sich Berufs- oder Spartengewerkschaften mit ihren speziellen Interessen bilden und es zunehmend zu Tarifkonflikten in den Betrieben kommt. Die Arbeitgeber sprechen in diesem Zusammenhang gerne und mit Blick auf Dauerstreiks in Großbritannien von „englischen Verhältnissen“.

Dazu schreibt nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, „für die befürchteten Überbietungswettbewerbe und eine Vervielfachung von Arbeitskämpfen fehlen empirische Hinweise“. Göhner wiederum erklärt die ausbleibenden Arbeitskämpfe damit, dass sich potenziell neu auftretende Berufsgruppen und Spezialisten, etwas Werksfeuerwehren, noch zurückhielten und abwarteten, was der Gesetzgeber mache.

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