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Wer bestellt, der bezahlt - das gilt seit einem Jahr auch für die Vermietung von Wohnungen.

© dpa

Gesetzesreform wirkt: In Berlin bezahlen die Vermieter den Makler - wirklich

Seit einem Jahr gilt das Bestellerprinzip. Verstöße sind selten, sagen Mieterschützer und Makler.

Vor einem Jahr trat das „Bestellerprinzip“ in Kraft. Seitdem bezahlt nicht mehr der Mieter den Makler, wenn er eine Wohnung findet, sondern der Hauseigentümer, wenn dieser einen Makler eingeschaltet hat. Allenthalben galt die Wette: Die Makler werden sich eh nicht daran halten und kreative Lösungen zur Umgehung des Gesetzes finden. Und heute? Als hätten sie sich abgesprochen, sagen Makler und Mietervertreter gleichermaßen: Das Gesetz greift. „Das Bestellerprinzip funktioniert, die Makler halten sich an das Gesetz“, sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Das liege daran, dass anders als im Fall der Mietpreisbremse das Gesetz einfach sei, leicht nachzuvollziehen und wenig Ausnahmen vorsehe. Der Grundsatz, der im Übrigen überall in der Wirtschaft gelte, sei eben: Wer die Dienstleistung des Maklers bestelle, nämlich die Vermietung einer Wohnung, bezahle die Rechnung. „Und das eigentlich erstaunliche ist, dass dies auf dem Wohnungsmarkt mal anders war“, so Ropertz.

Geldbuße und drohende Rückforderungen wirken

Und die Voraussagen, dass Makler die Mieter trotzdem zur Kasse bitten würden, um die Hauseigentümer zu schonen? „Schwarze Schafe mag es geben, aber das ist riskant und deshalb eher kein Geschäftsmodell“, so der Mieterbund- Sprecher. Bis zu drei Jahren müssten Makler damit rechnen, dass der Mieter das geforderte Geld zurückverlangt. Obendrauf droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 25000 Euro.

Mieterbund: "Das Gesetz wirkt"

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes sei es schon mal vorgekommen, dass Mietern ein Makler-Auftrag aufgedrängt worden sei. Es seien auch mal Gebühren für die Besichtigung oder für die Vertragsvorbereitung verlangt worden. „Aber das ist kein Massenphänomen“, sagt Ropertz. Und selbst wenn ein Mieter aus Unkenntnis oder Not mal bezahlt habe, dann hole der örtliche Mieterverein das Geld „in 95 Prozent der Fälle zurück“, so der Geschäftsführer des Mieterbundes – „und dafür haben wir notfalls drei Jahre Zeit“. Klarheit und Eindeutigkeit des Gesetzes sind es also, die eine Umgehung so gut wie unmöglich machen.

IVD: "Nach Einführung des Gesetz gab es ein Loch"

Deutschlands größter Maklerverbund, der Immobilienverband Deutschland (IVD) stellte bei einer Umfrage unter rund 1200 Maklern ein Jahr nach Einführung des Bestellerprinzips fest: Der Umsatz durch Vermietungen ging um ein Fünftel zurück. Doppelt so hoch sei der Rückgang der Zahl von Mietobjekten, die in Internet-Portalen angeboten werden, sagt IVD-Chefin Sun Jensch. „Vor allem im ersten halben Jahr nach Einführung des Gesetzes gab es ein ziemliches Loch.“ Nachdem Eigentümer aber die eine oder andere „emotionale Erfahrung“ mit der eigenständigen Wohnungsvermietung gemacht hätten – geplatzte Termine, nörgelnde Interessenten, langwierige Verhandlungen –, sei das Geschäft für die Makler wieder etwas angezogen. Oft böten Hausverwalter die Vermietung von Wohnungen gegen Aufpreis an. Und die IVD-Makler machten ihre Arbeit gegenüber Immobilieneigentümern in „Leistungspaketen“ transparent und berechneten für eine erfolgreiche Vermietung eine, eineinhalb oder zwei Monatsmieten. Anfragen von Mietern nähmen sie wegen des eindeutigen Gesetzes nicht an. Versuche, das Gesetz zu umgehen, seien nicht bekannt.

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