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Die Kombination der Begriffe Geld und Schweiz lässt die meisten Menschen, zumal nach dem Fall Hoeneß, an dunkle Geschäfte denken.

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Grenzenloses Geld: Wann Konten und Depots im Ausland legal sind

Ob in der Schweiz, in Österreich, auf den Caymans oder in Singapur: Deutsches Geld im Ausland anzulegen, ist völlig in Ordnung - wenn man einige Regeln beachtet.

Steuerbetrug, Kriminelle, Steuerhinterziehung: Die Kombination der Begriffe Geld und Schweiz lässt die meisten Menschen, zumal nach dem Fall Hoeneß, an dunkle Geschäfte denken. Gleichwohl: Es ist völlig legal, Geld im Ausland anzulegen, ob in der Schweiz, in Österreich, auf den Caymans oder in Singapur. Einzige Bedingung ist: Der Anleger darf seine Erträge dem deutschen Fiskus nicht verschweigen. Je nach Schätzung haben Ausländer in der Schweiz 2800 bis 3000 Milliarden Euro angelegt, wovon mindestens 400 Milliarden aus Deutschland sein sollen. Wie hoch der Anteil jener Anleger ist, der die Gewinne nicht in seinem Heimatland versteuert, weiß niemand.

Fakt ist jedoch: Unversteuerte Gewinne deutscher Gelder sind in der Schweiz künftig unerwünscht. „Die Schweiz will kein Schwarzgeld mehr“, sagt Thomas Sutter, Sprecher der Schweizer Bankiervereinigung Swiss Banking. Auch deutsche Anleger, die ihr Geld bei großen Schweizer Banken wie UBS, Credit Suisse oder Julius Bär deponiert haben, erhalten seit einigen Wochen die freundliche Aufforderung, bis Jahresende Belege darüber vorzulegen, dass die Schweizer Gelder beziehungsweise deren Renditen zu Hause ordnungsgemäß versteuert werden. Von Kunden, die dies verweigerten, werde man sich trennen, ließ etwa die Credit Suisse wissen. Die Bankiers von Vontobel hingegen wollen keinen Druck ausüben, sondern setzen auf die freiwillige Steuerehrlichkeit, leisten Hilfe auf dem Weg zur Selbstanzeige und stellen ihren Kunden die von deutschen Steuerbehörden geforderten Unterlagen zusammen.

STEUERN AN DER QUELLE

Dennoch könnten die Schweizer Bankiers bald auf alle deutschen Anleger Druck ausüben, denn eine gesetzliche Regelung sei in Arbeit, berichtet Sutter. Damit hofft die Schweiz, all jenen Paroli bieten zu können, die das strikte Bankgeheimnis der Alpenrepublik aushöhlen wollen und beispielsweise automatische Kontrollmitteilungen fordern. Auch Verkauf und Nutzung von gestohlenen Kundendaten, die Deutschland zur Aufklärung einsetzt, die in der Schweiz jedoch ein Straftatbestand sind, wollen die Eidgenossen damit unterbinden.

Allerdings: Steuerfrei sind Geldanlagen auch direkt in der Schweiz schon bisher nicht immer. So zahlen EU-Bürger nach der 2005 in Kraft getretenen Zins- Richtlinie inzwischen 35 Prozent Quellensteuer auf alle Zinserträge. Dazu gehören etwa Zinsen auf Kontoguthaben, Anleihen und Tafelpapiere, Zinsen aus Finanzinnovationen, ausgeschüttete Zinsen aus Fonds mit mehrheitlich Anleihen im Depot, Zinsen aus Wandelanleihen, Obligationen und Genussrechten wie auch Einnahmen aus stillen Beteiligungen. Auch in Österreich, Luxemburg, in den Drittstaaten San Marino, Andorra, Liechtenstein und Monaco, ferner auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey und den an die EU assoziierten Gebieten in der Karibik wie den British Virgin Islands oder den niederländischen Antillen ziehen Banken die EU-Quellensteuer ab. Dafür verzichten sie auf jene Kontrollmitteilungen, die alle anderen EU-Staaten bei jeder Kontoeröffnung zur Regel gemacht haben. 75 Prozent der Steuer überweisen die Staaten anonym an die deutschen Finanzbehörden. Umgekehrt bleibt durch diese Lösung das Bankgeheimnis gewahrt, das beispielsweise in Österreich Verfassungsrang hat.

KEINE DOPPELTE LAST

Doch die deutschen Steuerbehörden bleiben trotzdem neugierig: Auch wer schon an der Quelle bezahlt hat, muss dem Fiskus Bericht erstatten. Doch doppelt besteuert werden die Einkünfte in keinem Fall, ganz im Gegenteil: Von den bereits gezahlten 35 Prozent überweist der deutsche Fiskus dem Anleger wieder einen Teil zurück, nämlich die Differenz zur deutschen Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Soli). Der Anleger kann diese Vorauszahlung auch schon direkt an der Quelle vermeiden: Erteilt er den Schweizer oder den österreichischen Banken dazu die Vollmacht, leiten sie die Daten direkt nach Deutschland weiter. Besteuert wird dann erst zu Hause.

Wer in der Schweiz Kursgewinne mit Aktien, Zertifikaten, Optionen oder Futures erzielt, Erträge aus Aktien- und Immobilienfonds, Zinsen aus Renten- und Lebensversicherungen, Dividenden und Zinsen auf private Darlehen erhält, kam vor Ort ungeschoren davon. Andere Staaten erheben teilweise gar keine, teilweise geringe Steuern auf bestimmte Anlageformen. Eine weiße Weste behält also nur, wer diese Erträge ausnahmslos bei seinem heimischen Finanzamt in Deutschland meldet und versteuert.

NIEDRIGER ZINS, HOHE GEBÜHREN

Doch welche Vorteile hat eine Geldanlage im Ausland, wenn ohnehin nach deutschem Recht besteuert wird? Ein Argument für ausländische Anleger sei es, sagt Thomas Sutter, das eigene Geld auf verschiedene Staaten zu verteilen und mit der Schweiz auch auf einem Markt mit international höchstem Renommee zu investieren. Für manche Anleger aus der Euro-Zone gilt zudem die Anlage außerhalb der Euro-Zone und in Schweizer Franken als Trumpf – obwohl die Währung von der Schweizer Notenbank durch Euro-Käufe gedeckelt wird und damit nicht weiter aufwerten kann. Sie gilt aber als Inbegriff harten Geldes.

Kein Lockmittel ist die Verzinsung: 10-jährige Schweizer Staatsanleihen werfen aktuell knapp 0,6 Prozent pro Jahr ab, auch 20-jährige kommen nicht über die Ein-Prozent-Hürde. Die Sparzinsen liegen kaum über null, im vergangenen Sommer sogar darunter. Gleichzeitig liegt die Einlagensicherung mit 100 000 Franken (etwa 80 000 Euro) unter jener in der Eurozone mit 100 000 Euro. Bei den Kantonalbanken sind die Gelder sogar staatlich garantiert. Allerdings gelten Zugriffe auf Kundeneinlagen wie in Zypern schon aufgrund kultureller Traditionen in der Schweiz als ausgeschlossen.

Wer Geld in der Schweiz oder in Österreich deponiert, muss nicht nur eine dickere Brieftasche mitbringen, sondern auch mit höheren laufenden Kosten rechnen. Unter 20 000 Euro ist bei vielen Instituten ein Depot gar nicht möglich, manche Banken setzen Untergrenzen erst ab 100 000 Euro und verweigern dabei Einzahlungen in bar. Hinzu kommen monatliche „Cross-Border-Gebühren“ oder Depotgebühren, die bei 2000 Franken pro Jahr liegen können.

Ähnliches gilt auch für Singapur, das als die „Schweiz Asiens“ gilt und neben rechtlicher Sicherheit mit einem Heer geschulter Finanzberater aufwartet. Doch auch hier gilt: Zwar sind Kapitalgewinne in Singapur steuerfrei, Stiftungen rasch gegründet und das Bankgeheimnis wasserdicht. Doch wer dort anlegt und dies dem deutschen Fiskus verschweigt, handelt illegal – zumal die Oase auch hierzulande niemandem verborgen geblieben ist. Gespräche über einen Datenaustausch laufen.

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