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Traum oder Albtraum? Time-Sharing-Anbieter locken mit Ferienhäusern in den schönsten Lagen. Hohe Nebenkosten können den Anlegern die Urlaubsfreude aber schnell verderben.

© picture alliance / dpa-tmn

Time-Sharing: Kein Stück vom Glück

Beim Time-Sharing erwerben Anleger Anteile an Urlaubsimmobilien Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern.

Im Urlaub, wenn das Wetter schön ist, die Laune gut und die Aussicht berauschend, stellt irgendjemand immer irgendwann die Frage: Wäre das nicht schön, hier ein Häuschen zu haben? Anreisen, wann man will; so lange bleiben, wie man will – ohne Zusatzkosten und ohne Ärger mit lauten oder dreckigen Hotelzimmern? Meistens endet das Gedankenspiel mit der Erkenntnis, dass die Häuser in den begehrten Lagen einfach viel zu teuer sind. In einer solchen Laune haben schon viele deutsche Urlauber einen Vertrag unterschrieben, der ihnen wenig Freude, aber eine Menge Ärger eingebracht hat.

Es geht um Time-Sharing, auch Wohnrecht auf Zeit genannt. Hier können Anleger Anteile an einer Ferienwohnung, einer Anlage oder einem Club erwerben. Dafür erhalten sie das Recht, die Immobilie für eine bestimmte Zeit im Jahr zu nutzen. Das klingt erst mal praktisch, entpuppt sich aber nur allzu oft als ein reichlich unseriöses Geschäft. Denn viele Anbieter verlangen nicht nur gleich zu Anfang viele tausend Euro für den Erwerb der Anteile, sondern kassieren dazu jedes Jahr noch kräftige Gebühren.

„Der Knackpunkt sind die laufenden Kosten“, weiß Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien. Wasser, Strom, Renovierung, all diese Posten werden auf die Anteilseigner umgelegt. Nicht selten seien diese jährlichen Kosten höher als der Preis einer Pauschalreise inklusive Flug. „Als Eigentümer eines Bruchteils haben Sie kaum Mitspracherechte“, warnt Schöllhorn. „Da kauft man vor allem Unsicherheit ein.“ Anders als bei der eigenen Ferienwohnung habe man als Teilzeitbesitzer auch keinerlei Einfluss darauf, wie das Objekt eingerichtet und ob es gut gepflegt werde.

Zwischen den Anbietern gibt es allerdings große Unterschiede. Gelitten hat der Ruf der Branche vor allem durch schwarze Schafe, die ahnungslose Menschen im Urlaub mit leeren Versprechungen zu einer Unterschrift gedrängt haben. „Prüfen Sie den Vertrag ganz in Ruhe“, rät darum Leonhard Dörr, Präsident des Deutschen Bundesverbands für Teilzeit-Wohnrechte, der den Begriff „Time-Sharing“ absichtlich nicht im Namen trägt. Außerdem sollte man vereinbaren, dass der Vertrag nach deutschem Recht abgeschlossen wird.

Einer der größten deutschen Anbieter ist das Unternehmen Hapimag. Hier beteiligen sich die Mitglieder, indem sie Aktien kaufen, die zwischen 2000 und 18 000 Euro kosten. Statt Dividenden werden jährlich „Wohnrechtspunkte“ ausgeschüttet. Das geben dem Anleger das Recht, eine gewisse Zeit in einem der 56 Ferienresorts, die von der Insel Sylt bis nach Marokko reichen, zu verbringen. Etwa zwei Drittel des Aufenthalts sind mit den Punkten finanziert, hinzu kommen noch einmal Kostenpauschalen für Reinigung und Unterhalt. „Wer Schnäppchen sucht, ist bei uns an der falschen Adresse“, sagt ein Sprecher. „Dafür machen Sie Urlaub in hochwertigen Objekten.“

Für Peter Schöllhorn zählt Hapimag zwar zu den seriösen Anbietern. Dennoch glaubt er, dass es günstiger ist, sich jedes Jahr auf eigene Faust ein Feriendomizil zu mieten. Für Schöllhorn gibt es nur zwei Arten von Time-Sharing-Anbietern: „Schlechte und weniger schlechte.“ Die Modelle seien grundsätzlich unflexibel, überteuert und vor allem unkalkulierbar. Anders als eine Ferienwohnung kann man Anteile an einer solchen auch nur sehr schwer wieder verkaufen. „Dafür gibt es keinen Markt, weil niemand weiß, was so ein Anteil wirklich wert ist“, sagt Schöllhorn. Auch Bernd Rusinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, sagt, ihm sei „noch kein einziger lukrativer Time-Sharing-Vertrag unter die Augen gekommen“. Ohnehin sei das Modell für ihn „kein Thema mehr“. Es kämen kaum noch Leute mit Beschwerden, die meisten seien inzwischen gewarnt.

Dafür aber tue sich ein neues Problem auf: Unseriöse Firmen bieten Anteilseignern an, ihre Anteile weiterzuverkaufen. Dafür verlangen sie aber erst einmal eine Gebühr, die zwischen ein paar hundert und tausend Euro liegt. Bei erfolgreichem Verkauf, so das Versprechen, geben sie die Gebühr zurück. Nur kommt es dazu nie.

Auch Peter Schöllhorn kennt solche Fälle. Meist seien es einkommensschwache Menschen, die mit der Aussicht auf eine eigene Wohnung gelockt worden seien. „Die können jetzt die laufenden Kosten nicht bezahlen und greifen nach dem rettenden Strohhalm“, sagt Schöllhorn. Zwar gibt es eine EU-Richtlinie, die den Käufern ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt. Nach ein paar Jahren nutzt das aber nichts mehr. Dann kommt der Kunde nur aus dem Vertrag raus, wenn er nachweisen kann, dass er vor Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß beraten worden ist. „Und wie wollen Sie das beweisen?“, fragt Verbraucherschützer Rusinzik. Zumal die Anbieter oft im Ausland sitzen, was die Anwaltskosten zusätzlich in die Höhe treibt.

Experte Schöllhorn empfiehlt Geschädigten, das Geld, das sie für die Anteile gezahlt haben, zu vergessen. Die Zahlung der laufenden Kosten sollten sie einfach einstellen, sofern sie die Immobilie nicht weiter nutzen wollten. „In diesem Bereich kommt es selten zu Prozessen“, sagt Schöllhorn.

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