Wirtschaft : Kredite sollen billiger werden Gericht verbietet Bearbeitungsgebühren

06.05.2011 22:41 Uhr

Berlin - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Banken verboten, Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge zu erheben. Entsprechende Klauseln seien unwirksam, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat nach eigenen Angaben gegen die Badische Beamtenbank geklagt, deren Kunden zwei Prozent der Darlehenssumme, mindestens aber 50 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, wenn sie einen Kredit aufnehmen.

Aus der Begründung des Gerichts geht hervor, dass die Bearbeitungsgebühren den Verwaltungsaufwand abdecken, den die Bank betreibt, bevor sie einen Kredit vergibt. So nimmt sie zum Beispiel aufwendige Prüfungen zur Kreditwürdigkeit des Kunden vor.

Nach Ansicht des Gerichts dürfen dafür aber nicht die Kunden zur Kasse gebeten werden. Die Bonitätsprüfung sei keine Dienstleistung für den Kunden, sondern diene vielmehr den Vermögensinteressen der Bank, die spätere Forderungsausfälle vermeiden will.

„Das ist ein unsittliches Verlangen“, sagte Heidrun Jakobs, Rechtsanwältin und Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, dem Tagesspiegel. Obwohl das Gericht die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen hat, sagt Jakobs: „Wir halten die Rechtslage für geklärt.“ Vor dem OLG Karlsruhe hatten vier weitere Oberlandesgerichte ähnlich entschieden. Laut Jakobs haben „alle Banken und Sparkassen“ solche Verwaltungsgebühren. „Das sind beträchtliche Einnahmen.“ Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden werde noch weitere Banken abmahnen und gegebenenfalls verklagen. Bei der Badischen Beamtenbank war am Freitag niemand mehr zu erreichen. mirs

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