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Wirtschaft: Lastenausgleich

Wer haftet, wenn auf Gipskartonplatten verankerte Küchenoberschränke Knall auf Fall abstürzen?

WAS STEHT INS HAUS?

Vor einigen Wochen mietete ich eine frisch sanierte Altbauwohnung an. Da nur Herd und Spüle in die Küche eingebaut waren, habe ich mir die weiteren Küchenmöbel in einem Küchenstudio zusammenstellen lassen. Als die montierten Küchenoberschränke von mir eingeräumt wurden, krachte es in der Wand und der Schrank hing schief. Die Trockenbauwand konnte die Last nicht halten, so dass Schäden entstanden und Gipsplatten Risse bekamen. Wie muss die Trockenbauwand beschaffen sein, um Küchenoberschränke befestigen zu können? Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung?

WAS STEHT IM GESETZ?

Wenn es sich in Ihrem Fall bei der Trockenbauwand um eine Montagewand aus Gipskartonplatten handelt, ist sie nach DIN 18183 zu errichten. Je nach Wandhöhe und verwendeter Wandprofildicke (Metallständerwerk) ist die Trockenbauwand beidseitig einlagig oder auch mehrlagig mit Gipskartonplatten zu beplanken, damit die Wandstabilität grundsätzlich gewährleistet ist. Leichte Konsollasten bis etwa 40 kg je Meter Wandlänge können danach in der Trockenbaukonstruktion nahezu an jeder Stelle eingeleitet werden. Baupraktisch sollte man allerdings hier etwas vorsichtiger sein, weil die Lasten, mit der Bücherregale und auch Wandoberschränke belastet werden, häufig unterschätzt werden. Deshalb baut man in der Regel in Wandkonstruktionen, die zur Aufnahme von Wandoberschränken, wie in der Küche, geeignet sein sollen, Quertraversen zur Lastaufnahme und Ableitung ein, so dass diese dann die eigentliche Belastung der hoch gehängten Schränke aufnehmen können. Ist die Anhängebelastung größer als etwa 70 kg/m, müssen Quertraversen und Tragständer in die Wand eingebaut werden. Dafür ist keine aufwendige statische Berechnung notwendig. Ein Fachmann sollte die Last abschätzen und geeignete Verbindungsmittel festlegen. Häufig reicht es aus, handwerksmäßig eine Holzstützkonstruktion einzubauen. Die Lage der Stützkonstruktion muss allerdings dem Küchenplaner angegeben werden oder ist bei Wanderrichtung mit ihm abzustimmen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Werden Raumumfassungswände als Trockenbaukonstruktion hergestellt oder erhalten massive Wände Gipskartonvorsatzschalen, an die Oberschränke oder schwere Regale angehängt werden sollen, empfiehlt sich grundsätzlich, Traversen in die Trockenbaukonstruktion in geeigneter Weise einzubauen. Die Einbaulage sollte dann in einer Zeichnung festgehalten werden, damit bei der späteren Möblierung auch die entsprechende Wandhöhe wieder gefunden werden kann. In Ihrem Fall hätte die Küchenfirma sich vorher vergewissern müssen, ob die Wand statisch geeignet ist, um solche Konsollasten aufnehmen zu können. Nach meiner Meinung müssten Sie sich auch eine Mitschuld anlasten, weil Sie Ihren Vermieter zuvor hätten fragen müssen, ob die Wand auch so beschaffen ist, dass sie schadlos größere Anhängelasten aufnehmen kann.

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