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Neuer Eigentümer. Blick auf das Einkaufszentrum der Arkaden (l) am Potsdamer Platz, der jetzt an den Investor Brookfield verkauft wurde.

© picture alliance / dpa

Milliardendeal: Berlin entgeht beim Verkauf des Potsdamer Platzes viel Geld

Der kanadische Immobilieninvestor Brookfield hat den Potsdamer Platz für schätzungsweise 1,4 Milliarden Euro gekauft. Das Land Berlin geht wohl leer aus.

Das Land Berlin dürfte beim Verkauf des Potsdamer Platzes an den kanadischen Investor Brookfield leer ausgehen. Allein geschätzte 84 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgehen dem Berliner Fiskus, weil die Grundstücke und Immobilien für 1,4 Milliarden Euro in einem so genannten „Share Deal“ veräußert wurden. Dabei werden nicht die Grundstücke selbst, sondern nur Anteile (Share) von Gesellschaften verkauft, die diese halten. Das Konstrukt wird von großen Investoren wie Fonds, Versicherungen oder Pensionskassen bei milliardenschweren Immobiliengeschäften gewählt. Sie umgehen damit legal die seit 2006 in den Bundesländern stark gestiegenen Grunderwerbsteuersätze. In Berlin fallen beim Immobilienkauf sechs Prozent Steuer vom Kaufpreis an.
Ein Brookfield-Sprecher wollte sich am Dienstag nicht zu den Details des Deals äußern. Ebenso wenig der Verkäufer des Potsdamer-Platz-Areals, der Immobiliendienstleister Savills Fund Management. Auch die Berliner Finanzverwaltung machte keine Angaben und verwies erneut auf das Steuergeheimnis.

Immobilienkäufe werden steuerlich ungleich behandelt

Der Verkauf der 17 Gebäude, zehn Straßen und zwei Plätze mit einer Gesamtfläche von 170.000 Quadratmetern ist eines der größten Immobiliengeschäfte in Deutschland der vergangenen Jahre. Käufer ist neben Brookfield ein südkoreanischer Staatsfonds. Bei Share Deals tritt in der Regel ein Hauptinvestor mit einem kleineren Joint-Venture-Partner auf, der nur etwas mehr als fünf Prozent der Immobilienanteile kauft. Der Großinvestor, hier Brookfield, erwirbt meist 94,9 Prozent der Gesellschaft, in die die Grundstücke eingebracht wurden. Damit ist er Eigentümer der Immobilie. Solange weniger als 95 Prozent der Anteile gekauft werden, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen.
Experten fordern seit langem, die steuerliche Ungleichbehandlung von Immobilienkäufern zu beenden. „Kleine Haus- und Wohnungskäufer werden zur Kasse gebeten, während einige auserwählte Großinvestoren dem Fiskus Milliarden vorenthalten“, sagte Markus Gruhn, Vorsitzender des Rings deutscher Makler in Berlin-Brandenburg, dem Tagesspiegel. „2016 wäre schon ein gutes Jahr, wenn die Bundesregierung hier endlich Steuergerechtigkeit für alle schaffen würde.“

Auch Vonovia will geplanten Kauf der Deutsche Wohnen steuerlich optimieren

Denn auch bei der geplanten Übernahme der Deutsche Wohnen durch den Immobilienkonzern Vonovia für 14 Milliarden Euro ist ein Share Deal geplant, bei dem Berlin erneut etliche Millionen Euro an Grunderwerbsteuer entgehen dürften. „Es ist unverständlich, dass der Käufer eines Einfamilienhauses Grunderwerbsteuer im Wert eines Neuwagens zahlen muss, bei solchen Konstruktionen aber keine Grunderwerbsteuer anfällt“, meint auch Alexander Kraus, Berliner Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Ein Skandal, so sagte Kraus dem Tagesspiegel, sei das aber wegen der unterschiedlichen juristischen Konstruktion nicht. Und sollte der Käufer später einzelne Grundstücke aus dem Areal veräußern, falle ja auch wieder Grunderwerbsteuer an.

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