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Neue Schlichtungsstelle: Hilfe bei Ärger mit der Airline

Nach jahrelangen Verhandlungen bekommen Flugpassagiere jetzt Beistand. Ein Schlichter soll ihnen bei Verspätungen, Überbuchungen und Flugausfällen zu ihrem Recht verhelfen.

Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Bundesjustizministerium und den Luftfahrtverbänden bekommen Fluggäste jetzt endlich eine Schlichtungsstelle, die ihnen bei Auseinandersetzungen mit der Fluggesellschaft hilft. Der Bundestag hat die Einrichtung einer Schiedsstelle beschlossen, an die sich Passagiere wenden können, wenn ihr Flug verspätet ist, ganz ausfällt, überbucht ist oder Gepäck nicht befördert wird. Bisher mussten Reisende klagen, falls die Fluggesellschaft eine Zahlung verweigerte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag von einem „wirklichen Mehrwert für alle Flugpassagiere“. Allerdings läuft das Sommer-Reisegeschäft noch ohne die neue Stelle. Sie ist erst für Ansprüche zuständig, die ab dem 1. November dieses Jahres entstehen. Zudem müssen sich die Kunden zuerst an die Airline wenden. Erst wenn diese den Anspruch nicht innerhalb von zwei Monaten erfüllt, können Verbraucher die Schlichtungsstelle einschalten. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Schlichtungsstelle ihre Arbeit daher zum 1. Januar 2014 aufnehmen“, sagte Eva-Maria McCormack, Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), dem Tagesspiegel. Ansprüche unter zehn und über 5000 Euro kann man bei der Schlichtungsstelle nicht anmelden, hier gelten eine Bagatell- beziehungsweise eine Obergrenze. Die Einschaltung der Stelle ist für den Kunden zunächst kostenlos, nach zwei Jahren soll überprüft werden, ob die Schlichtungsstelle missbraucht wird. Stellt sich dann heraus, dass über 50 Prozent der Forderungen unbegründet waren, sollen Gebühren eingeführt werden. Um die Einrichtung der neuen Stelle hatte das Bundesjustizministerium jahrelang gerungen. Leutheusser-Schnarrenberger wollte mit Blick auf die höhere Akzeptanz eine freiwillige Teilnahme der Airlines an der Schlichtung erreichen, dazu haben sich die im BDL organisierten deutschen Airlines und die im Board of Airline Representatives in Germany (Barig) zusammengeschlossenen ausländischen Fluggesellschaften schließlich bereit erklärt. Für Fluggesellschaften, die ausscheren, wird es eine staatliche Schlichtungsstelle geben, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird. Bisher haben Passagiere bei einem Streit mit ihrer Fluggesellschaft keine Möglichkeit, unbürokratisch und kostenlos zu ihrem Recht zu kommen. Das Luftfahrt-Bundesamt, das im vergangenen Jahr 5105 Beschwerden über gestrichene, verspätete oder überbuchte Flüge bekommen hat, sammelt zwar solche Anzeigen, um notfalls Bußgelder gegen die Airlines zu verhängen, ist aber nicht dafür zuständig, den Verbrauchern bei ihren Reklamationen zu helfen. In diese Lücke drängen verstärkt Internetdienstleister wie EU-Claim, flightright oder fairplane. Sie sind auf Auseinandersetzungen mit den Airlines spezialisiert und arbeiten auf Erfolgsbasis. Haben sie Erfolg, zwacken sie einen Teil des Schadensersatzes als Honorar ab. Ein häufiger Fall: Die Erfolgsquote der Portale liegt nach Angaben aus der Branche zwischen 80 und 95 Prozent.

Eine Schlichtungsstelle gibt es bereits: die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. 200 Verkehrsunternehmen machen mit, allen voran die Deutsche Bahn. Anfangs waren auch einige ausländische Airlines dabei, doch das ist Vergangenheit. Umso bemerkenswerter ist der Beitritt des Billigfliegers Ryanair, der sich am Mittwoch der SÖP angeschlossen hat. Die SÖP würde gern die Schlichtung für den gesamten Luftverkehr übernehmen. Die Airlines prüfen jedoch noch die Einrichtung einer neuen, eigenen Schiedsstelle.

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