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Der Anbau von Genmais und anderen genveränderten Nahrungsmitteln beschäftigt die Politik in Deutschland.

© dpa

Neuer Gesetzentwurf: Agrarminister: Schnell Handeln gegen Gen-Food

Ein Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung einer Prüfergruppe und direkte Verbote im Einzelfall vor - die grundsätzliche Verantwortung aber bei den Ländern.

Von Maris Hubschmid

Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) appelliert an die Länder, schnell die Weichen für ein Verbot von gentechnisch veränderten Lebensmitteln (GVO) zu stellen. „Wir müssen jetzt den bundesweiten Rahmen schaffen, um einen GVO-Anbau in Deutschland möglichst rechtssicher und möglichst flächendeckend zu verhindern“, sagte er dem Tagesspiegel am Donnerstag. Um noch vor Beginn der Anbauperiode 2016 Ergebnisse etwa beim umstrittenen Genmais 1507 zu erzielen, will Schmidt ein Expertengremium einrichten, das kurzfristig Lösungen erarbeitet. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

„Ich will keine Gentechnik auf deutschen Feldern. Und ich sehe im Moment niemanden, der den Anbau von Gentechnik in Deutschland zulassen möchte“, erklärte der Minister. Bund und Länder hätten hier eine „gemeinsame wichtige Gestaltungsaufgabe.“ Bund und Länder sind sich uneins darüber, wer für eine rechtliche Verbotsgrundlage zuständig ist. Schmidt zufolge ist ein Einschreiten des Bundes von Seiten der Saatgut produzierenden Unternehmen rechtlich angreifbarer als entsprechende Vorgaben auf Länderebene.

Der Bund soll Produkte nur verbieten, wenn es "zwingend nötig" ist

Man dürfe sich jetzt aber „nicht politisch und mit der Diskussion von hypothetischen Fragestellungen verkämpfen.“ Am Ende könne die Frage „nicht politisch entschieden werden, sondern sie muss in jedem konkreten Einzelfall technisch-rechtlich geprüft werden“, sagte der Politiker. „Ich habe immer betont, dass der Bund hier seiner Verantwortung in seinen Zuständigkeiten und Möglichkeiten nachkommen wird“, fügte er hinzu. So sieht der Entwurf vor, dass neben den Ländern auch der Bund den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel in Einzelfällen direkt untersagen kann. „Soweit Gründe (...) ein Verbot des Anbaus eines gentechnisch veränderten Organismus (...) rechtfertigen, wird die Bundesregierung ermächtigt, (...) solche Beschränkungen oder Verbote zu erlassen“, heißt es darin. Bei der Frage der rechtssicheren Umsetzung seien diese Möglichkeiten allerdings begrenzt.

Minister will sich 20 Experten an die Seite holen

„Politisch und ökonomisch würde auch ich es begrüßen, wenn für Anbauverbote eine generelle Verordnung auf Bundesebene genügen würde“, unterstrich Schmidt. Ohne die Länder werde es aber nicht gehen. „Pauschale Verbote sind nicht zulässig, Anbauverbote erfordern zwingende Gründe, müssen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein.“

Der gewünschte Anbauausschuss soll künftig für jede von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanze einzeln prüfen, ob solche „zwingenden Gründe“ für ein nationales oder regionales Anbauverbot vorliegen und Empfehlungen geben – auch dahingehend, auf welcher Ebene ein Verbot stich- und nachhaltiger ist. Der Gruppe angehören sollen Vertreter der Länder, der betroffenen Bundesressorts und Sachverständige.

Idealerweise finde man sowohl regionale als auch überregionale Gründe und schaffe so einen doppelten Boden, sagte Schmidt. Geplant ist, den Ausschuss beim Agrarministerium anzusiedeln. Der Gesetzentwurf soll noch diese Woche an die Ressorts übergeben werden.

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