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Vorher, nachher: Die Schauspielerin Christine Neubauer hat es geschafft. Zwischen dem Bild oben und dem Foto unten liegen drei Jahre und diverse Kilos. Fotos: dpa/pa

© picture-alliance/ dpa

Gute Vorsätze: Neues Jahr, neue Ziele

Das Jahr 2012 beginnt mit guten Vorsätzen – bei der Umsetzung gibt es vielfältige Unterstützung.

Mehr Sport machen, gesünder essen, weg mit den Zigaretten – mit dem neuen Jahr kommen auch die guten Vorsätze. Die hat jeder schon mindestens einmal gefasst – und wahrscheinlich auch mindestens einmal wieder gebrochen.

Auch in diesem Jahr wollen viele ihr Leben ändern. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der DAK-Versicherung fand heraus, dass sich die meisten Menschen im neuen Jahr weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Freunde wünschen. Viele haben sich zudem vorgenommen, mehr Sport zu treiben, sich gesünder zu ernähren und endlich abzunehmen. Und immerhin ein Fünftel der Deutschen will künftig weniger trinken oder den Zigaretten abschwören. Vieles davon lässt sich nur mit Motivation und eiserner Disziplin verfolgen. Und mit ein wenig Unterstützung. Wir sagen Ihnen, wo Sie diese finden.

KRANKENKASSEN
Gesunde Ernährung, Sport, Raucherentwöhnung und Stressabbau – all das trägt dazu bei, gesund zu bleiben. Und davon profitieren natürlich auch die Krankenkassen. Weil sie das wissen, bezuschussen die Kassen sogenannte Präventionsmaßnahmen wie Gymnastikkurse, autogenes Training oder Nichtraucherkurse. Außerdem gibt es bei den meisten gesetzlichen Versicherungen Bonusprogramme, in denen solche Kurse oder die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio in Form von Beitragsnachlässen oder Geschenken honoriert werden. Selbst Gesundheitsreisen und Kuren werden oft bezahlt. Einen Eigenanteil sollte man allerdings immer einkalkulieren. Und was auch wichtig ist: Zuschüsse von den Krankenkassen gibt es nur, wenn man regelmäßig an den Kursen teilgenommen hat – das zwingt zusätzlich zur Disziplin.

PRIVATE VERSICHERUNG
Wer privat versichert ist, hat Pech, denn für Präventionsmaßnahmen stehen die Privaten üblicherweise nicht ein, sagt Jens Wegner, Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherer. „Die private Krankenversicherung bezahlt nur medizinisch notwendige Behandlungen. Es wird erst geleistet, wenn die Erkrankung da ist“, betont Wegner. Sportkurse oder Anti-Stress-Programme werden daher selten übernommen. Anders verhält es sich bei der Raucherentwöhnung. „Es ist durchaus üblich, dass diese Kosten übernommen werden“, sagt Wegner.

ARBEITGEBER
Glückliche und gesunde Mitarbeiter sind gut für das Unternehmen. Daher bieten immer mehr Firmen Sportkurse an oder richten sogar ganze Fitnessstudios ein – das nennt sich dann betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Und die wirkt sich auch noch günstig auf die Steuerlast des Unternehmens aus, weiß Gregor Mertens, stellvertretender Leiter des Instituts für Betriebliche Gesundheitsförderung in Köln. Denn die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter kann der Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Sogar individuelle Kurse für gesunde Ernährung, Sport oder Raucherentwöhnung kann er den Mitarbeitern finanzieren, sofern sie dem Leitfaden der gesetzlichen Versicherungen entsprechen. „Leider ist diese Regelung noch immer kaum bekannt und wird wenig genutzt“, bedauert Mertens.

Kurse im Betrieb haben zudem den Vorteil, dass die Kollegen für die nötige Motivation sorgen. Drückt man sich, stellen diese nämlich am nächsten Tag Fragen – das dürfte sich positiv auf die Disziplin auswirken. Tipp: Bietet der Arbeitgeber keine solchen Leistungen an, sollte man sich an die Personalabteilung oder den Vorgesetzten wenden und darauf hinweisen, dass Krankenkassen und Staat die Firma unterstützen, wenn sie sich um die Gesundheit der Mitarbeiter kümmert, sagt Mertens.

FINANZAMT
Wer mit dem Rauchen aufhört, spart Geld. Das liegt auf der Hand. Doch wie ist es, wenn man sich gesünder ernährt oder Sport treibt? Kann man die Kosten von der Steuer absetzen? „Ja“, sagt Karin Schopp, Vizepräsidentin der Steuerberaterkammer Berlin. Prinzipiell ließen sich viele Kosten, die Krankheitskosten gleichkommen, als außergewöhnliche Belastung absetzen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Bestimmt also der Arzt, dass man dringend abnehmen oder mit dem Rauchen aufhören muss, lassen sich Kuren, Entwöhnung und sogar Nikotinpflaster absetzen. Auch die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kann abgesetzt werden. Neben der ärztlichen Bescheinigung, dass es sich beim Sport um eine medizinische Notwendigkeit handelt, muss das Fitnessstudio zudem besondere Leistungen anbieten, denn Fitnessstudio ist nicht gleich Fitnessstudio. Voraussetzung ist, dass geschulte Trainer die Kunden begleiten und nicht nur in der Bedienung der Geräte unterweisen. „Im Prinzip muss das Training also einer Krankengymnastik gleichkommen“, sagt Schopp.

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