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Die Stimmung in Deutschland ist eindeutig. Die wenigsten wollen gentechnisch veränderten Mais oder andere Produkte der grünen Gentechnik auf deutschen Äckern sehen. Doch die Verhandlungen in der Europäischen Union sind weiterhin schwierig.

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Streit um die grüne Gentechnik: Für oder gegen Gentechnik?

Das Agrarministerium verheddert sich in Brüssel. Der Bundestag hat die Regierung beauftragt, nationale Verbote für den Anbau der umstrittenen Pflanzen durchzusetzen. Doch in Brüssel ist die Haltung der Bundesregierung weniger eindeutig.

In Bayern ist die Frage, ob gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Acker dürfen, wahlentscheidend. Auch deshalb hat die große Koalition im Mai ihren Regierungsmitgliedern einen klaren Verhandlungsauftrag mit auf den Weg nach Brüssel gegeben. In dem vom Bundestag angenommenen Antrag der Regierungsparteien wird die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, „dass ein Opt-out ohne Angabe von neuen objektiven Gründen jederzeit möglich ist“. Das heißt: Jeder EU-Mitgliedsstaat darf auf seinen Äckern den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten, selbst wenn sie das europäische Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Doch nun fragt sich der grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner, wie ernst die Regierung diesen Verhandlungsauftrag nimmt. „Die Bundesregierung führt Bundestag und Öffentlichkeit über ihre eigentlichen Ziele in die Irre“, sagte er dem Tagesspiegel. Denn sie verhindere in Brüssel, was in Deutschland längst Recht sei.

In der kommenden Woche soll es sogenannte Trilog-Gespräche zwischen Regierungen, EU-Kommission und Parlament geben. Während der EU-Rat, also die Regierungen, und offenbar auch die deutsche Regierung, die Möglichkeiten eines solchen Opt-outs beschränken wollen, indem sie es zeitlich befristen, will das Europaparlament die Anbauverbote dadurch rechtssicher machen, dass sie im Umweltrecht statt im Binnenmarktrecht verankert werden. Außerdem lehnt das Parlament eine Befristung ab.

In Europa ist das Agrarministerium gegen Koexistenzregeln

Das Agrarministerium (BMEL) hat Ende Oktober eine Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiter von Europaabgeordneten der Regierungsfraktionen abgehalten. Dabei lehnte das BMEL es ab, sich auf verpflichtende Koexistenzregeln sowie Haftungsregeln einzulassen. Beides gibt es bereits im deutschen Recht. So sollen Abstände verhindern, dass Gen-Pflanzen auskreuzen und konventionelle Pflanzen entsprechend verändern. Passiert das doch, muss derjenige, der die Gen-Pflanzen angebaut hat, bis zu einer gewissen Summe haften. Das soll zwischen EU-Staaten nicht gelten, verlangt das BMEL.

Außerdem beharrt das Ministerium darauf, dass EU-Staaten, die Gen-Pflanzen verbieten wollen, zunächst die Konzerne, die das Saatgut verkaufen, bitten müssen, ihr Staatsgebiet von ihrem Zulassungsantrag zu streichen. Für Greenpeace ist das nichts weiter als ein Opt-out „von der Agrarindustrie Gnaden“. Zudem will das BMEL verhindern, dass EU-Länder mit gentechnikskeptischer Bevölkerung ganze Pflanzengruppen vom Anbau ausschließen. Das „Opt-out muss eine Einzelfallentscheidung bleiben“, heißt es in der BMEL-Präsentation, die dem Tagesspiegel vorliegt.

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