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Wirtschaft: Unseriöse Firma: Verbraucherzentrale warnt vor "Atlantis"-Gruppe

Die Verbraucherzentrale Berlin hat Investoren, die ihr Geld bei der Firma "Atlantis Hotel- und Finanzanlagegenossenschaft Rödermark" angelegt haben, dringend daran erinnert, dass sie ihre Einlagen bis zum kommenden Montag, den 26. Februar kündigen sollten.

Die Verbraucherzentrale Berlin hat Investoren, die ihr Geld bei der Firma "Atlantis Hotel- und Finanzanlagegenossenschaft Rödermark" angelegt haben, dringend daran erinnert, dass sie ihre Einlagen bis zum kommenden Montag, den 26. Februar kündigen sollten. Die Verbraucherzentrale warnt bereits seit 1994 auf der von ihr herausgegebenen "Schwarzen Liste" vor dem ihrer Ansicht nach unseriösen Geldanlage- und Beteiligungsangebot der Atlantis. Die Anlagefirma sammelte überwiegend über das 5. Vermögensbildungsgesetz Anlegergelder im zweistelligen Millionenbereich ein. Als Renditeobjekte wurden Hotel- und Freizeitanlagen in Form von Genossenschaftsbeteiligungen angeboten. Rund 80 000 Anleger hätten über viele Jahre Millionenbeträge eingezahlt, erklärte am Montag Volker Pietsch von der Verbraucherzentrale. Bereits 1993 hatte der Gesetzgeber allen Anlegern vermögenswirksamer Genossenschaftssparpläne ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, dass auch Atlantis dazu verpflichtete bis spätestens Ende 1996 fristgerecht gekündigte Verträge zurückzuführen und das Geld zurückzuzahlen. Diesen Rückzahlungsverpflichtungen sei die Atlantisgruppe jedoch nicht nachgekommen, so Pietsch weiter. Im Jahre 1997 sei Atlantis wegen gravierender wirtschaftlicher Mißstände aus dem Genossenschaftsverband ausgeschlossen worden. Im Juli des vergangenen Jahres sei Atlantis mit der "Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft e.G., Weiden, verschmolzen worden, um wieder dem Genossenschaftsverband anzugehören und der bevorstehenden Liquidation zu entgehen. Die Anleger haben nun nach dem Umwandlungsgesetz eine sechsmonatige Frist zur Ausschlagung der neuen Genossenschafts- Mitgliedschaft. Diese Frist, die am 26. Februar 2001 endet, kommt laut Verbraucherzentrale einer außerodentlichen Kündigung mit dem Recht auf Auszahlung des so genannten Auseinandersetzungsguthaben gleich. Sicherheitsorientierte Anleger sollten, so die Verraucherzentrale nicht zuletzt aufgrund der hohen Risiken die Mitgliedschaft fristgerecht bis zu diesem Datum per Einschreiben/Rückschein ausschlagen.

dr

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