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Urteil: Bundesdrucker müssen Namen ändern

Mitten im Bieterwettkampf um die Bundesdruckerei hat das Oberlandesgericht (OLG) München ein überraschendes Urteil gesprochen. Der Zusatz "Bundes" soll wegfallen.

Sowohl die Bundesdruckerei GmbH als auch die BIS Bundesdruckerei International Service GmbH dürfen ab Anfang 2009 in ihrer Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ nicht mehr führen. Das Argument der Richter: Es gebe immer noch Kunden, die nicht wüssten, dass die Firma inzwischen völlig privatisiert sei.

Geklagt hatte ein Wettbewerber, die Secu Rasta GmbH, die ebenfalls Sicherheitsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe herstellt. Die Klägerseite argumentierte, die Bundesdruckerei täusche durch den Namen vor, im Wesentlichen eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Mit der Konsequenz, dass die Wettbewerber beispielsweise bei der Einschätzung der Bonität erhebliche Nachteile hätten. Die Bundesdruckerei meinte dagegen, die von ihr „angesprochenen Verkehrskreise“ seien sämtlich über die Gesellschafterstruktur informiert. Die Münchener Richter sahen das nach einem dreijährigen Rechtsstreit bis hin zum Bundesgerichtshof, der die Sache wieder an das OLG zurückverwiesen hatte, anders. Sie sagten, viele Kunden hätten keine zutreffenden Vorstellungen über die Gesellschafter der Bundesdruckerei.

Das Urteil, gegen das noch Revision eingelegt werden kann, kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt. Das in Berlin ansässige Unternehmen, noch im Jahr 2002 kurz vor der Insolvenz stehend, ist inzwischen ein begehrtes Kaufobjekt geworden. Neben der französischen Sagem hat auch der Münchner Konzern Giesecke & Devrient (G&D) sein Interesse bekundet. Was für den juristischen Namensstreit nicht unerheblich ist: Auch das Bundesinnenministerium will mit einer Sperrminorität von 25,1 Prozent bei der Druckerei einsteigen. sig (HB)

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